JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Rostock > Verkündungsdatum > 03 / 2003
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| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | 1. Den am Gegenstand des Rechtsstreits eines Insolvenzverwalters wirtschaftlich Beteiligten ist es nicht zuzumuten, die Kosten aufzubringen, wenn sich ein vernünftiger Dritter nach wirtschaftlicher Betrachtung nicht an den Kosten beteiligen würde. 2. Die Zumutbarkeit kann nicht allein mit der relativen Verbesserung der Quote beantwortet werden. Es ist vielmehr auf eine überschlägige Berechnung mit absoluten Zahlen abzustellen (Abweichung von OLG Koblenz, MDR 2000, 1396). |
| Volltext: OLG-ROSTOCK - Beschluss, 4 W 19/02 | |
"Oberlandesgericht Rostock - Entscheidungen 03 / 2003 - Seite 3" © JuraForum.de — 2003-2012
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