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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht RostockVerkündungsdatum03 / 2001 

Oberlandesgericht Rostock

Entscheidungen 03 / 2001



Insgesamt sind 5 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-ROSTOCK – Urteil, 2 U 55/00 vom 21.03.2001




OLG-ROSTOCK – Beschluss, 1 W 137/97 vom 20.03.2001

Rechtsgebiete:ZPO, BeurkG, FGG
Leitsatz:Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Notar zur Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung einer Urkunde an den Gläubiger verpflichtet ist, wenn nur dem Schuldner eine vollstreckbare Ausfertigung erteilt worden ist.
Volltext: OLG-ROSTOCK - Beschluss, 1 W 137/97

OLG-ROSTOCK – Beschluss, 11 WF 129/00 vom 08.03.2001


OLG-ROSTOCK – Beschluss, 1 W 63/00 vom 02.03.2001

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:1. Ein Beschluß des erkennenden Gerichts über die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Versäumnisurteil mit oder ohne Sicherheitsleistung unterliegt grundsätzlich nicht der Anfechtung.

2. Es liegt kein Fall einer "greifbaren Gesetzeswidrigkeit" vor, wenn gegen den Beklagten ein Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren ergeht, obwohl dieser - nach Ablauf der Frist des § 276 Abs. 1 Satz 1 ZPO - einen Tag vor Unterzeichnung des Versäumnisurteils durch die zuständigen Richter seinen Verteidigungswillen angezeigt hat, jedoch nicht festgestellt werden kann, daß die Verteidigungsanzeige der zuständigen Abteilung der Geschäftsstelle schon vorlag, als dort das unterzeichnete Versäumnisurteil einging.
Volltext: OLG-ROSTOCK - Beschluss, 1 W 63/00


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