Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-ROSTOCKUrteil vom 29.03.2004, Aktenzeichen: 3 U 160/03 

OLG-ROSTOCK – Aktenzeichen: 3 U 160/03

Urteil vom 29.03.2004


Leitsatz:1.

Eine inkongruente Deckung liegt vor, wenn der Schuldner des Schuldners den Kaufpreis auf ein Notaranderkonto überweist und der Notar weisungsgemäß einen Teilbetrag von dem Anderkonto an den Anfechtungsgegner überweist.

2.

Eine Behörde, die die Zustimmung zu einem privatrechtlichen Rechtsgeschäft des Schuldners mit einem Dritten von der Begleichung rückständiger Abgaben abhängig macht, erzeugt eine Drucksituation, die die Anfechtung wegen inkongruenter Deckung rechtfertigen kann.
Rechtsgebiete:InsO
Vorschriften:InsO § 131,
Verfahrensgang:LG Stralsund 5 O 245/02 vom 25.04.2003

Volltext

Um den Volltext vom OLG-ROSTOCK – Urteil vom 29.03.2004, Aktenzeichen: 3 U 160/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-ROSTOCK - 29.03.2004, 3 U 160/03" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum