JuraForum.de > Urteile > OLG-ROSTOCK > Urteil vom 28.06.2001, Aktenzeichen: 1 U 203/99
| Leitsatz: | 1. Die im Verlauf eines Rechtsstreits betriebene Liquidation einer beklagten GmbH führt grundsätzlich zum Wegfall ihrer Parteifähigkeit, wenn die Liquidation vollständig beendet ist, das heißt die GmbH im Handelsregister gelöscht wird und über Aktivvermögen nicht mehr verfügt. 2. Der Umstand, daß die beklagte GmbH im Falle einer Klagabweisung einen Kostenerstattungsanspruch erlangt, vermag eine fortbestehende Parteifähigkeit der GmbH nicht zu begründen. Das gleiche gilt für einen möglichen Folgeprozeß gegen den Liqidator. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 50, ZPO § 56 Abs. 1, |
| Verfahrensgang: | LG Rostock 4 O 310/97 |
| Rechtskraft: | ja |
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