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JuraForum.deUrteileOLG-ROSTOCKUrteil vom 28.05.2003, Aktenzeichen: 6 U 173/02 

OLG-ROSTOCK – Aktenzeichen: 6 U 173/02

Urteil vom 28.05.2003


Leitsatz:1. Auch bei der Zweipersonengesellschaft ist die Nichtigkeitsklage gegen die Gesellschaft und nicht gegen den den ggf. fehlerhaften Beschluss tragenden Gesellschafter zu richten.

2. Betrifft der angegriffene Beschluss die organschaftliche Stellung eines Geschäftsführers, ist im Gerichtsverfahren ausschließlich derjenige gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft, der bei Wirksamkeit des angegriffenen Beschlusses als deren Geschäftsführer anzusehen wäre.
Rechtsgebiete:AktG
Vorschriften:AktG §§ 241 ff,
Verfahrensgang:LG Neubrandenburg 10 O 1/02 LG NB vom 15.08.2002

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