Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-ROSTOCKUrteil vom 23.02.2007, Aktenzeichen: 8 U 48/06 

OLG-ROSTOCK – Aktenzeichen: 8 U 48/06

Urteil vom 23.02.2007


Leitsatz:1. Die Zuordnung einer Verkehrsfläche als anderer Straßenteil im Sinne des § 10 StVO oder als Straße im Sinne des § 8 Abs. 1 StVO definiert sich nicht nach deren objektiven Verkehrsbedeutung, sondern nach dem Gesamtbild der äußerlich erkennbaren Merkmale (vgl. BGH, Urteil v. 14.10.1986, Az.: VI ZR 139/85, VersR 1987, 306 - 307).

2. Geben Ausbau oder Gestaltung einer Verkehrsfläche Anlass zu Zweifel an deren Qualifikation und kann die Verkehrsfläche zudem von einem von links kommenden Benutzer der Straße nicht eingesehen werden, so hat sich der Vorfahrtsberechtigte in die Durchgangsstraße so vorsichtig hineinzutasten, wie sonst ein Wartepflichtiger.

3. Fährt ein vorfahrtsberechtigter Pkw aus einer solchen Verkehrsfläche auf die Durchgangsstraße und kollidiert mit einem von links kommenden Pkw, so haftet er mit 33 % der entstandenen Schäden.
Rechtsgebiete:StVO
Vorschriften:StVO § 8 Abs. 1, StVO § 10,
Verfahrensgang:LG Schwerin 1 O 451/05 vom 02.05.2006

Volltext

Um den Volltext vom OLG-ROSTOCK – Urteil vom 23.02.2007, Aktenzeichen: 8 U 48/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-ROSTOCK - 23.02.2007, 8 U 48/06" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum