Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-ROSTOCKUrteil vom 16.12.2004, Aktenzeichen: 1 U 28/04 

OLG-ROSTOCK – Aktenzeichen: 1 U 28/04

Urteil vom 16.12.2004


Leitsatz:1. Die Erklärung des Vaters gegenüber einem Gläubiger seines Sohnes, dessen Verbindlichkeit werde in seinem Beisein am Tage "X" getilgt und er werde bis zu jenem Tag seinem Sohn zu diesem Zweck ein Darlehen gewähren, ist eine harte Patronatserklärung, die auch im Verkehr unter Privaten anzuerkennen ist.

2. Die verbindliche Ausstattungsverpflichtung begründet das Recht des Gläubigers, unmittelbar vom Patron Zahlung zu verlangen, wenn der Schuldner in die Insolvenz gerät oder die durch die Patronatserklärung gesicherte Verbindlichkeit nicht erfüllt.

3. Der Patron kann gegen seine Inanspruchnahme nicht mit Erfolg einwenden, der Schuldner habe sich geweigert, von ihm das Darlehen entgegenzunehmen.

4. Ein formbedürftiges Rechtsgeschäft wird nicht durch eine mündliche Nebenabrede nichtig, wenn diese den Verpflichteten entlastet.

5. Der Grundsatz, wonach die Beweislast für das Fehlen einer aufschiebenden Bedingung derjenige trägt, der aus dem Rechtsgeschäft Rechte herleitet, gilt dann nicht, wenn es sich bei der streitigen Bedingung um einen Umstand handelt, der außerhalb der Urkunde liegt.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB a.F. § 280 Abs. 1, BGB a.F. § 283, BGB a.F. § 398, BGB a.F. § 401, BGB a.F. § 607, BGB a.F. § 766,
Verfahrensgang:LG Neubrandenburg 3 O 117/03 vom 19.12.2003

Volltext

Um den Volltext vom OLG-ROSTOCK – Urteil vom 16.12.2004, Aktenzeichen: 1 U 28/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-ROSTOCK - 16.12.2004, 1 U 28/04" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum