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JuraForum.deUrteileOLG-ROSTOCKUrteil vom 06.10.2003, Aktenzeichen: 3 U 188/03 

OLG-ROSTOCK – Aktenzeichen: 3 U 188/03

Urteil vom 06.10.2003


Leitsatz:1. Die Befreiung eines Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung vom Verbot des Selbstkontrahierens gilt auch dann nicht für den Liquidator der Gesellschaft, wenn dieser zuvor deren Geschäftsführer war.

2. Die gewillkürte Prozessstandschaft eines vermögenslosen Klägers, der eine an ihn abgetretene Forderung geltend macht, ist unzulässig, wenn er bei Einführung der Prozessstandschaft in den Rechtsstreit vermögenslos ist; unerheblich ist, ob er dies schon bei abtretung war.
Rechtsgebiete:BGB, GmbHG, ZPO
Vorschriften:BGB § 181, GmbHG § 70, ZPO § 50,
Verfahrensgang:LG Schwerin 3 O 495/98 vom 28.03.2001

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