Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-ROSTOCKBeschluss vom 19.05.2009, Aktenzeichen: 3 U 16/09 

OLG-ROSTOCK – Aktenzeichen: 3 U 16/09

Beschluss vom 19.05.2009


Leitsatz:Eine doppelte oder qualifizierte Schriftformklausel, mit der vorgesehen wird, dass eine Abweichung von einer Schriftformklausel ebenfalls der Schriftform bedürfe, verstößt gegen § 307 BGB und ist daher unwirksam. Sie ist intransparent und benachteiligt den Vertragspartner unangemessen, denn sie erweckt bei diesem den Eindruck, eine mündliche Abrede sei entgegen § 305 BGB unwirksam und ist deshalb geeignet, den Vertragspartner von der Durchsetzung ihm zustehender Rechte abzuhalten.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 305, BGB § 307,
Verfahrensgang:LG Schwerin, 4 O 215/08 vom 20.01.2009

Volltext

Um den Volltext vom OLG-ROSTOCK – Beschluss vom 19.05.2009, Aktenzeichen: 3 U 16/09 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-ROSTOCK - 19.05.2009, 3 U 16/09" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum