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JuraForum.deUrteileOLG-ROSTOCKBeschluss vom 15.08.2006, Aktenzeichen: 3 W 54/06 

OLG-ROSTOCK – Aktenzeichen: 3 W 54/06

Beschluss vom 15.08.2006


Leitsatz:Wird eine vorläufige Betreuung angeordnet und endet deren Befristung, bevor über eine hiergegen gerichtete Beschwerde oder weitere Beschwerde entschieden werden konnte, hat der Betroffene ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtmäßigkeit der Betreuungsanordnung.
Rechtsgebiete:FGG, BGB
Vorschriften:FGG § 27, BGB § 1896,
Verfahrensgang:LG Stralsund 2 T 67/06 vom 21.03.2006

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