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JuraForum.deUrteileOLG-ROSTOCKBeschluss vom 15.01.2008, Aktenzeichen: 2 Ss (OWi) 190/05 I 238/07 

OLG-ROSTOCK – Aktenzeichen: 2 Ss (OWi) 190/05 I 238/07

Beschluss vom 15.01.2008


Leitsatz:1. Ein Bußgeldverfahren auf der Grundlage eines nur gegen die juristische Person festgesetzten Bußgeldes kann nicht gegen den Geschäftsführer als dem vertretungsberechtigten Organ der juristischen Person weitergeführt werden.

2. Bleibt nach den im Bußgeldbescheid enthaltenen Angaben zweifelhaft, ob der Bescheid gegen eine juristische Person oder gegen deren gesetzlichen Vertreter gerichtet ist, so stellt der Bußgeldbescheid keine ausreichende Grundlage für das sich dem Einspruch anschließende gerichtliche Verfahren dar.
Rechtsgebiete:OWiG, StPO
Vorschriften:OWiG § 30, OWiG § 46 Abs. 1, StPO § 206 a,
Verfahrensgang:AG Rostock, 30 OWi 42/04 vom 07.02.2005

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