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JuraForum.deUrteileOLG-ROSTOCKBeschluss vom 14.11.2006, Aktenzeichen: 2 W 25/06 

OLG-ROSTOCK – Aktenzeichen: 2 W 25/06

Beschluss vom 14.11.2006


Leitsatz:Maßgeblich für den Streitwert eines Unterlassungsanspruches bezüglich der unbefugten Verwendung des urheberrechtlich geschütztes Produkt-Lichtbildes ist das Interesse des Antragstellers an einer Unterbindung der Benutzung. Dabei ist die Schwere des erfolgten Eingriffs in das Urheberrecht einzubeziehen, dessen wirtschaftlicher Wert in der Höhe einer möglichen Lizenzgebühr Ausdruck findet.
Rechtsgebiete:GKG, RVG, ZPO, UrhG
Vorschriften:GKG § 68 Abs. 1, RVG § 32 Abs. 2, ZPO § 3, UrhG § 54f Abs. 3, UrhG § 54g Abs. 3,
Verfahrensgang:LG Rostock 3 O 221/06 vom 02.08.2006

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