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JuraForum.deUrteileOLG-ROSTOCKBeschluss vom 13.02.2003, Aktenzeichen: 3 W 5/03 

OLG-ROSTOCK – Aktenzeichen: 3 W 5/03

Beschluss vom 13.02.2003


Leitsatz:Die Abtretung einer Forderung aus einem Grundstückskaufvertrag wird ungeachtet der Hinterlegung des Kaufpreises auf Notaranderkonto und dessen späterer Auszahlung an den Verkäufer mit Fälligkeit der zedierten Forderung und nicht mit Eintritt der Auszahlungsvoraussetzungen wirksam.
Rechtsgebiete:InsO
Vorschriften:InsO § 140,
Verfahrensgang:LG Schwerin 7 O 131/01 vom 21.08.2001

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