JuraForum.de > Urteile > OLG-ROSTOCK > Beschluss vom 13.02.2003, Aktenzeichen: 3 W 5/03
| Leitsatz: | Die Abtretung einer Forderung aus einem Grundstückskaufvertrag wird ungeachtet der Hinterlegung des Kaufpreises auf Notaranderkonto und dessen späterer Auszahlung an den Verkäufer mit Fälligkeit der zedierten Forderung und nicht mit Eintritt der Auszahlungsvoraussetzungen wirksam. |
| Rechtsgebiete: | InsO |
| Vorschriften: | InsO § 140, |
| Verfahrensgang: | LG Schwerin 7 O 131/01 vom 21.08.2001 |
Um den Volltext vom OLG-ROSTOCK – Beschluss vom 13.02.2003, Aktenzeichen: 3 W 5/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "OLG-ROSTOCK - 13.02.2003, 3 W 5/03" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum