Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-ROSTOCKBeschluss vom 07.09.2006, Aktenzeichen: 8 W 42/06 

OLG-ROSTOCK – Aktenzeichen: 8 W 42/06

Beschluss vom 07.09.2006


Leitsatz:Die Auswahl eines auswärtigen Anwaltes kann notwendig sein, wenn es an einem vergleichbaren Spezialanwalt am Wohn- oder Geschäftssitz bzw. am Prozessgericht mangelt. Das ist nur selten der Fall und setzt einen erheblichen Begründungsaufwand der betroffenen Partei voraus. Allein die Behauptung der Partei, ihre Prozessbevollmächtigten seien im Arzthaftungsrecht spezialisiert, reicht dafür nicht aus.
Rechtsgebiete:ZPO, RpflG, BRAGO
Vorschriften:ZPO § 91 Abs. 1, ZPO § 91 Abs. 1 S. 1, ZPO § 91 Abs. 2, ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz, ZPO § 104 Abs. 3, ZPO § 572 Abs. 3, RpflG § 11 Abs. 1, BRAGO § 28,
Verfahrensgang:LG Neubrandenburg 3 O 158/98 vom 13.10.2004

Volltext

Um den Volltext vom OLG-ROSTOCK – Beschluss vom 07.09.2006, Aktenzeichen: 8 W 42/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-ROSTOCK - 07.09.2006, 8 W 42/06" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum