JuraForum.de > Urteile > OLG-ROSTOCK > Beschluss vom 06.12.2007, Aktenzeichen: 10 WF 206/07
| Leitsatz: | 1. In der Beiordnung eines nicht im Bezirk des Prozeßgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts ist kein konkludenter Verzicht auf die Mehrkostenerstattung zu sehen. 2. Der Aufhebung einer Einschränkung der Beiordnung steht gem. §§ 572, 528 Satz 2 ZPO analog nicht entgegen, dass das Gericht möglicherweise den Rechtsanwalt nicht hätte beiordnen dürfen. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 528 Satz 2, ZPO § 572, |
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