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JuraForum.deUrteileOLG-ROSTOCKBeschluss vom 06.12.2007, Aktenzeichen: 10 WF 206/07 

OLG-ROSTOCK – Aktenzeichen: 10 WF 206/07

Beschluss vom 06.12.2007


Leitsatz:1. In der Beiordnung eines nicht im Bezirk des Prozeßgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts ist kein konkludenter Verzicht auf die Mehrkostenerstattung zu sehen.

2. Der Aufhebung einer Einschränkung der Beiordnung steht gem. §§ 572, 528 Satz 2 ZPO analog nicht entgegen, dass das Gericht möglicherweise den Rechtsanwalt nicht hätte beiordnen dürfen.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 528 Satz 2, ZPO § 572,

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