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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht OldenburgVerkündungsdatum12 / 2008 

Oberlandesgericht Oldenburg

Entscheidungen 12 / 2008



Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


OLG-OLDENBURG – Urteil, Ss 440/08 vom 15.12.2008

Rechtsgebiete:StGB
Schlagworte:Strafzumessung, Unerlässlichkeit, Freiheitsstrafe, kurze
Leitsatz:Die Begründung für die Unerlässlichkeit einer kurzen Freiheitsstrafe (§ 47 Abs. 1 StGB) kann umso knapper ausfallen, je deutlicher die Vorstrafen, das Vortatverhalten und eine ungünstige Prognose des Angeklagten dafür sprechen, dass eine Geldstrafe nicht mehr ausreicht.

Auch bei geringem Tatunrecht - hier: bloße Selbstgefährdung durch Besitz einer minimalen Menge Heroin - verstößt eine kurze Freiheitsstrafe nicht gegen das Übermaßverbot, wenn mit weiteren erheblichen Beschaffungsdelikten des hartdrogenabhängigen und nicht therapiewilligen Angeklagten zu rechnen ist.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, Ss 440/08



OLG-OLDENBURG – Beschluss, Ss 455/08 vom 11.12.2008

Rechtsgebiete:StGB
Schlagworte:Strafzumessung, Nachtatverhalten, Bedauern
Leitsatz:Führt der Angeklagte die von ihm begangene schwere Körperverletzung auf eine unwillkürliche Reflexhandlung zurück, so kann das Fehlen eines wahrhaftigen Bedauerns nicht strafschärfend berücksichtigt werden, weil hierdurch möglicherweise das Verteidigungsvorbringen des Angeklagten beeinträchtigt worden wäre.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, Ss 455/08

OLG-OLDENBURG – Urteil, Ss 389/08 vom 08.12.2008

Rechtsgebiete:StGB
Schlagworte:Urkundenfälschung, Urkunde, Telefax
Leitsatz:Ein ausgedrucktes Telefax, das vom Absender anhand einer manipulierten Vorlage gesendet worden war, ist auch dann keine Urkunde im Sinne von § 267 StGB, wenn das Fax eine Kopfzeile mit einem Absendervermerk trägt.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, Ss 389/08

OLG-OLDENBURG – Beschluss, Ss 419/08 vom 08.12.2008

Rechtsgebiete:StGB, StPO
Schlagworte:Anrechnung, Geldauflage, Verschlechterungsverbot
Leitsatz:Hat das Tatgericht die vom Angeklagten aufgrund einer einbezogenen Bewährungsverurteilung gezahlte Geldauflage fälschlich in der Weise angerechnet, dass es die an sich verwirkte Gesamtfreiheitsstrafe um einen Monat reduziert hat, so kann das Revisionsgericht ohne Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot das Urteil dahin ändern, dass es die Freiheitsstrafe um einen Monat erhöht und zugleich die Strafe in diesem Umfang für vollstreckt erklärt.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, Ss 419/08


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