JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Oldenburg > Verkündungsdatum > 12 / 2008
Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | JVEG |
| Schlagworte: | Sachverständigengutachten, Handaktenexemplar, Aufwendungsersatz |
| Leitsatz: | Stellt ein Sachverständiger ohne entsprechende gerichtliche Aufforderung ein Exemplar seines eigenen schriftlichen Gutachtens für seine Handakten her, so bilden die daraus resultierenden Kosten grundsätzlich keine ersatzfähigen Aufwendungen im Sinne der §§ 7 Abs. 2 oder 12 Abs. 1 Satz 2 JVEG. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 8 W 152/08 | |
| Rechtsgebiete: | StVollzG, StGB |
| Schlagworte: | Strafaussetzung, Reststrafe, Vollzugslockerung |
| Leitsatz: | Bei der Entscheidung über die Aussetzung eines Strafrestes zur Bewährung ist für die zu stellende Prognose auf die faktisch gegebenen Umstände abzustellen, mithin auch dann auf das Fehlen einer Erprobung des Verurteilten in Vollzugslockerungen, wenn diese ihm zu Unrecht verweigert worden sein sollten. Gegen Letzteres kann der Verurteilte - allerdings unabhängig vom Aussetzungsverfahren - eine gerichtliche Entscheidung nach § 109 StVollzG beantragen. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 1 Ws 705/08 | |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | Pflichtverteidiger, Wahlverteidiger, Pflichtverteidigerwechsel |
| Leitsatz: | Die auf die Mittellosigkeit des Beschuldigten gestützte Annahme des Gerichts, der eine Entpflichtung des bestellten Verteidigers betreibende Wahlverteidiger beabsichtige letztlich, seinerseits als Pflichtverteidiger bestellt zu werden und so einen sachlich nicht gerechtfertigten Pflichtverteidigerwechsel zu erzwingen, wird nicht allein dadurch ausgeräumt, dass der Wahlverteidiger ohne weitere Erläuterung angibt, bisher sei er für seine Tätigkeit vergütet worden. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 1 Ws 743/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Verein, Mitgliedschaft, Austritt aus Verein, Grundentscheidung, Satzung, Beitragsregelung |
| Leitsatz: | 1) Die Mitgliedschaft in einem Verein endet bei Wegfall der Voraussetzungen der Mitgliedschaft nicht automatisch ohne weitere Maßnahmen des Vereins, sondern nur wenn dies in der Satzung ausdrücklich bestimmt ist. 2) Ein Recht zum sofortigen Austritt aus einem Verein besteht nur, wenn durch den Verbleib in dem Verein eine unerträgliche Belastung entstehen würde, die dem Vereinsmitglied nicht zugemutet werden kann, und wenn der zum Austritt berechtigende wichtige Grund nicht in der Risikosphäre des seine Mitgliedschaft kündigenden Vereinsmitglieds liegt. 3) An einer als Grundentscheidung in die Satzung des Vereins aufzunehmende Beitragsregelung fehlt es, wenn in der Satzung nicht geregelt ist, dass die jährlichen Mitgliedsbeiträge nach den Umsätzen des Vereinsmitglieds aus dem Vorjahr nach einem bestimmten Schlüssel zu entrichten sind. Eine solche Grundentscheidung kann bei einem im Vereinsregister eingetragenen Verein weder durch einen nicht im Vereinsregister eingetragenen Beschluss der Mitgliederversammlung noch durch eine tatsächliche Übung ersetzt werden. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 8 U 182/08 | |
"Oberlandesgericht Oldenburg - Entscheidungen 12 / 2008 - Seite 1" © JuraForum.de — 2003-2012
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