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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht OldenburgVerkündungsdatum10 / 2008 

Oberlandesgericht Oldenburg

Entscheidungen 10 / 2008



Insgesamt sind 10 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-OLDENBURG – Beschluss, 1 Ws 614/08 vom 30.10.2008

Rechtsgebiete:JGG
Schlagworte:Jugendsache, Berufung, Zulässigkeit
Leitsatz:Wird ein Urteil des Jugendschöffengerichts, mit dem nur Zuchtmittel und eine Erziehungsmaßregel angeordnet worden sind, mit einer vom Verteidiger eingelegten und auf die Rechtsfolgenentscheidung beschränkten Berufung angegriffen, so ist die Berufung nach § 55 Abs. 1 JGG unzulässig. Dabei verbleibt es, auch wenn nach Ablauf der Berufungsfrist der Angeklagte die Ermächtigung seines Verteidigers zur Berufungsbeschränkung widerruft und erklärt, die Berufung solle unbeschränkt durchgeführt werden.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 1 Ws 614/08



OLG-OLDENBURG – Beschluss, Ss 408/08 vom 29.10.2008

Rechtsgebiete:StGB
Schlagworte:Köperverletzung, gefährliche, Interesse, besonderes öffentliches, Berufungsbegründung
Leitsatz:Wird Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben, so liegt darin noch keine Bejahung eines besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung wegen einer einfacher Körperverletzung. Diese ist aber in einer Berufungsbegründung der Staatsanwaltschaft zu sehen, in der auch für die erstinstanzlich nur erfolgte Verurteilung wegen einfacher Körperverletzung eine höhere Strafe gefordert wird. Dies gilt auch, wenn die Staatsanwaltschaft ihre Berufung später zurücknimmt, nachdem der Angeklagte zu der auch auf seine Berufung hin anberaumten Hauptverhandlung nicht erschienen ist.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, Ss 408/08

OLG-OLDENBURG – Beschluss, 1 Ws 635/08 vom 23.10.2008

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Terminierung, Terminsverlegung, Anfechtbarkeit
Leitsatz:Die Ablehnung eines Antrags des Verteidigers auf Terminsverlegung wegen seines seit langem gebuchten Urlaubs ist jedenfalls dann nicht evident fehlerhaft und anfechtbar, wenn das Gericht unter hohem Termindruck steht, eine Verteidigung nicht nach § 140 StPO notwendig ist, es sich um einen nicht schwierig gelagerten Fall handelt, der Angeklagte auch Sozien des Verteidigers mandatiert hatte und trotz der ersichtlich bevorstehenden Terminierung seitens der Verteidigung nicht auf die kommende Urlaubsabwesenheit hingewiesen wurde.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 1 Ws 635/08

OLG-OLDENBURG – Beschluss, 1 Ws 630/08 vom 23.10.2008

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Terminierung, Terminsverlegung, Anfechtbarkeit
Leitsatz:Die Ablehnung eines Antrags des Verteidigers auf Terminsverlegung wegen seines seit langem gebuchten Urlaubs ist jedenfalls dann nicht evident fehlerhaft und anfechtbar, wenn das Gericht unter hohem Termindruck steht, eine Verteidigung nicht nach § 140 StPO notwendig ist, es sich um einen nicht schwierig gelagerten Fall handelt, der Angeklagte auch Sozien des Verteidigers mandatiert hatte und trotz der ersichtlich bevorstehenden Terminierung seitens der Verteidigung nicht auf die kommende Urlaubsabwesenheit hingewiesen wurde.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 1 Ws 630/08


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