JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Oldenburg > Verkündungsdatum > 08 / 2008
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| Rechtsgebiete: | BGB, VAHRG, VAÜG |
| Schlagworte: | Versorgungsausgleich, Quotierungsmethode, Betriebliche Altersversorgung, Übergangsregelung |
| Leitsatz: | 1.) Bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs sind alle auf Seiten des Ausgleichspflichtigen bestehenden Versorgungsanwartschaften heranzuziehen (Quotierungsmethode). 2.) Auch dann, wenn die bei Eintritt des Versicherungsfalles zu leistende Betriebsrente derzeit wegen der Unwirksamkeit der Übergangsregelung nicht verbindlich festgestellt werden kann, kann der Versorgungsausgleich jedenfalls dann in Anwendung der bisherigen Regelung durchgeführt werden, wenn alle Beteiligten damit einverstanden sind. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 11 UF 48/08 | |
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