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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht OldenburgVerkündungsdatum06 / 2008 

Oberlandesgericht Oldenburg

Entscheidungen 06 / 2008



Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-OLDENBURG – Urteil, 5 U 10/08 vom 25.06.2008

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Chirotherapie, Vertebralisdissektion, Aufklärungspflicht
Leitsatz:Vor einer chiropraktischen Manipulation an der Halswirbelsäule ist der Patient über die damit verbundenen Risiken aufzuklären (hier: Verletzung der Arteria vertebralis mit Durchblutungsstörungen einzelner Hirnareale).
Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 5 U 10/08



OLG-OLDENBURG – Beschluss, 5 W 34/08 vom 23.06.2008

Rechtsgebiete:VV RVG
Schlagworte:Geschäftsgebühr, Anrechnung, Beratungshilfe
Leitsatz:Liegen die Voraussetzungen für eine Gewährung von Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlungen, und damit auch für die Bewilligung von Beratungshilfe vor, so ist bei vorgerichtlicher Tätigkeit in derselben Sache von der Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG nicht die allgemeine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG, sondern lediglich die im Rahmen der Beratungshilfe entstehende Geschäftsgebühr nach Nr. 2503 VV RVG anteilig abzuziehen.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 5 W 34/08

OLG-OLDENBURG – Urteil, 8 U 25/08 vom 19.06.2008

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:einstweilige Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung einer Bauhandwerkersicherungshypothek, Vollziehungfrist, neue, Sicherheitsleistung
Leitsatz:1) Wird eine einstweilige Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung einer Bauhandwerkersicherungshypothek auf Widerspruch hin durch Urteil bestätigt, so beginn ein neue Vollziehungsfirst, wenn in der Widerspruchsentscheidung erstmals eine Sicherheitsleistung angeordnet wird.

2) Innerhalb der neuen Vollziehungsfrist ist sowohl ein Eintragungsantrag an das Grundbuchamt zu stellen als auch die Sicherheit zu leisten.

3) Die Versäumung der erneuten Vollziehung der einstweiligen Verfügung hat zur Folg, dass die einstweilige Verfügung gegenstandslos ist und gemäß §§ 936, 927 Abs. 1 ZPO der Aufhebung unterliegt. Der Gläubiger kann in diesem Fall im Berufungsverfahren keinen Antrag auf Erlass einer neuen einstweiligen Verfügung stellen.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 8 U 25/08

OLG-OLDENBURG – Beschluss, 13 WF 111/08 vom 12.06.2008

Rechtsgebiete:RGV
Schlagworte:Prozesskostenhilfe, Verfahrensgebühr, Geschäftsgebühr
Leitsatz:Im Rahmen der bewilligten Prozesskostenhilfe können nur die im gerichtlichen Verfahren entstandenen Gebühren festgesetzt werden. Bei einer vorgerichtlichen Tätigkeit des Rechtsanwalts in derselben Angelegenheit entsteht aufgrund der Anrechnungsvorschrift in Vorbemerkung 3 Abs. 4 RVG im nachfolgenden gerichtlichen Verfahren nur eine verminderte Verfahrensgebühr. Die Festsetzung einer vollen Verfahrensgebühr kommt damit nicht in Betracht.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 13 WF 111/08


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