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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht OldenburgVerkündungsdatum05 / 2008 

Oberlandesgericht Oldenburg

Entscheidungen 05 / 2008



Insgesamt sind 12 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:


OLG-OLDENBURG – Beschluss, 13 UF 41/08 vom 15.05.2008

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Wiedereinsetzung, Wiedereinsetzungsfrist
Leitsatz:Wird Prozesskostenhilfe für die Einlegung der Berufung beantragt, muss der Antrag einschließlich der Erklärung zu den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen innerhalb der Rechtsmittelfrist vollständig beim Berufungsgericht eingehen.

Weist das Gericht darauf hin, dass die Unterlagen unvollständig waren, beginnt die Frist für die Wiedereinsetzung bereits mit Zugang dieses Hinweises, da die Partei dann nicht mehr mit der Bewilligung der beantragten Prozesskostenhilfe rechnen kann.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 13 UF 41/08



OLG-OLDENBURG – Beschluss, 5 W 31/08 vom 14.05.2008

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Beweisverfahren, selbstständiges, Interesse, rechtliches, Glaubhaftmachung
Leitsatz:Im selbstständigen Beweisverfahren muss der Sachvortrag des Antragstellers zum Hauptanspruch, zu dessen Geltendmachung die Begutachtung durch einen Sachverständigen dienen soll, nicht nach § 487 Nr. 4 ZPO glaubhaft gemacht werden.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 5 W 31/08

OLG-OLDENBURG – Beschluss, 8 W 57/08 vom 08.05.2008

Rechtsgebiete:VV RVG
Schlagworte:Anrechnung vorgerichtlicher Geschäftsgebühr im Vergütungsfestsetzungsverfahren
Leitsatz:Die vorgerichtlich entstandene Geschäftsgebühr wird im Vergütungsfestsetzungsverfahren auch dann auf die gerichtliche Verfahrensgebühr angerechnet, wenn sie von der vermögenslosen Partei nicht beglichen werden konnte.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 8 W 57/08

OLG-OLDENBURG – Beschluss, 10 W 9/08 vom 07.05.2008

Rechtsgebiete:VV RVG, LwVG
Schlagworte:Rechtsanwaltsgebühr, Terminsgebühr
Leitsatz:In den Verfahren in Landwirtschaftssachen nach den §§ 9 ff. LwVG entsteht keine Terminsgebühr nach Nr. 3104 Abs. 1 Satz 1 RVG wenn weder das Gericht von Amts wegen eine mündliche Verhandlung angeordnet hat noch die Beteiligten nach § 15 Abs. 1 LwVG einen Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung gestellt haben.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 10 W 9/08


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