JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Oldenburg > Verkündungsdatum > 02 / 2008
Insgesamt sind 10 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Zahnerstatz, Unbrauchbarkeit, Nachbehandlungsrecht |
| Leitsatz: | 1. Bei Mängeln an festsitzendem Zahnersatz kommt bei privatversicherten Patienten die Anwendung des Gewährleistungsrechts des Werkvertrags grundsätzlich nicht in Betracht. Liegt ein Behandlungsfehler vor, so ergeben sich die Rechte des Patienten vielmehr aus schadensrechtlichen Normen. 2. Dem privatversicherten Patienten steht alternativ zum Anspruch auf Erstattung der Nachbehandlungskosten ein Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Honorars zu, soweit der Zahnersatz aufgrund eines Behandlungsfehlers unbrauchbar ist. Hiervon ist auszugehen, wenn eine Nacharbeitung nicht möglich ist, sondern eine Neuanfertigung erfolgen muss. 3. Nach Beendigung des Behandlungsverhältnisses hat der Zahnarzt bei privatversicherten Patienten keinen vertraglichen Anspruch darauf, dass ihm zur Mängelbeseitigung Gelegenheit gegeben wird. Dem Patienten kann allerdings aufgrund seiner Schadensminderungspflicht u.U. zuzumuten sein, ein Mängelbeseitigungsangebot des Zahnarztes anzunehmen. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 5 U 22/07 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Arzthaftungsprozess, Amtsermittlung, Befangenheit |
| Leitsatz: | Das Gericht ist im Arzthaftungsprozess nicht an die vom Patienten vorgebrachten Gründe für eine vermutete Fehlerhaftigkeit des ärztlichen Handelns gebunden, sondern darf den Sachverständigen darüber hinaus mit der Prüfung beauftragen, ob sonstige für den behaupteten Schaden ursächliche Behandlungsfehler zu erkennen sind. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 5 W 10/08 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Ruhen des Verfahrens, Mediationsverfahren, Fristverlängerungsantrag, Wiederaufnahme des Verfahrens |
| Leitsatz: | 1) In der Anordnung des Ruhens des Verfahrens für die Dauer eines Mediationsverfahrens liegt die konklundente Verlängerung eines mit der Zustimmung zur Durchführung des Mediationsverfahrens gestellten Antrages auf Verlängerung der Frist zur Klageerwiderung. 2) Nach der Anordnung des Ruhens des Verfahrens für die Dauer eines Mediationsverfahrens endet die Unterbrechung des Verfahrens nicht automatisch mit dem Scheitern des Mediationsverfahrens. Es ist in diesem Fall vielmehr grundsätzlich eine förmliche Wiederaufnahme des Verfahrens notwendig. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 8 U 186/07 | |
| Rechtsgebiete: | VV RVG |
| Schlagworte: | Kostenfestsetzung, PKH-Verfahren, Anrechnung, Geschäftsgebühr, Verfahrensgebühr |
| Leitsatz: | Zur Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 6 W 8/08 | |