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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht OldenburgVerkündungsdatum02 / 2008 

Oberlandesgericht Oldenburg

Entscheidungen 02 / 2008



Insgesamt sind 10 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-OLDENBURG – Urteil, 5 U 22/07 vom 27.02.2008

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Zahnerstatz, Unbrauchbarkeit, Nachbehandlungsrecht
Leitsatz:1. Bei Mängeln an festsitzendem Zahnersatz kommt bei privatversicherten Patienten die Anwendung des Gewährleistungsrechts des Werkvertrags grundsätzlich nicht in Betracht. Liegt ein Behandlungsfehler vor, so ergeben sich die Rechte des Patienten vielmehr aus schadensrechtlichen Normen.

2. Dem privatversicherten Patienten steht alternativ zum Anspruch auf Erstattung der Nachbehandlungskosten ein Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Honorars zu, soweit der Zahnersatz aufgrund eines Behandlungsfehlers unbrauchbar ist. Hiervon ist auszugehen, wenn eine Nacharbeitung nicht möglich ist, sondern eine Neuanfertigung erfolgen muss.

3. Nach Beendigung des Behandlungsverhältnisses hat der Zahnarzt bei privatversicherten Patienten keinen vertraglichen Anspruch darauf, dass ihm zur Mängelbeseitigung Gelegenheit gegeben wird. Dem Patienten kann allerdings aufgrund seiner Schadensminderungspflicht u.U. zuzumuten sein, ein Mängelbeseitigungsangebot des Zahnarztes anzunehmen.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 5 U 22/07



OLG-OLDENBURG – Beschluss, 5 W 10/08 vom 25.02.2008

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Arzthaftungsprozess, Amtsermittlung, Befangenheit
Leitsatz:Das Gericht ist im Arzthaftungsprozess nicht an die vom Patienten vorgebrachten Gründe für eine vermutete Fehlerhaftigkeit des ärztlichen Handelns gebunden, sondern darf den Sachverständigen darüber hinaus mit der Prüfung beauftragen, ob sonstige für den behaupteten Schaden ursächliche Behandlungsfehler zu erkennen sind.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 5 W 10/08

OLG-OLDENBURG – Urteil, 8 U 186/07 vom 21.02.2008

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Ruhen des Verfahrens, Mediationsverfahren, Fristverlängerungsantrag, Wiederaufnahme des Verfahrens
Leitsatz:1) In der Anordnung des Ruhens des Verfahrens für die Dauer eines Mediationsverfahrens liegt die konklundente Verlängerung eines mit der Zustimmung zur Durchführung des Mediationsverfahrens gestellten Antrages auf Verlängerung der Frist zur Klageerwiderung.

2) Nach der Anordnung des Ruhens des Verfahrens für die Dauer eines Mediationsverfahrens endet die Unterbrechung des Verfahrens nicht automatisch mit dem Scheitern des Mediationsverfahrens. Es ist in diesem Fall vielmehr grundsätzlich eine förmliche Wiederaufnahme des Verfahrens notwendig.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 8 U 186/07

OLG-OLDENBURG – Beschluss, 6 W 8/08 vom 18.02.2008

Rechtsgebiete:VV RVG
Schlagworte:Kostenfestsetzung, PKH-Verfahren, Anrechnung, Geschäftsgebühr, Verfahrensgebühr
Leitsatz:Zur Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 6 W 8/08


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