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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht OldenburgVerkündungsdatum11 / 2007 

Oberlandesgericht Oldenburg

Entscheidungen 11 / 2007



Insgesamt sind 10 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-OLDENBURG – Beschluss, 1 Ws 639/07 vom 28.11.2007

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:1. Haftverschonung, 2. Mord, 3. Schwere der Tat
Leitsatz:Auch der Vollzug eines wegen Mordverdachts ergangenen und nur auf den Haftgrund der Tatschwere (§ 112 Abs. 3 StPO) gestützten Haftbefehls kann unter Auflagen in entsprechender Anwendung von § 116 StPO ausgesetzt werden.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 1 Ws 639/07



OLG-OLDENBURG – Beschluss, 2 UF 110/07 vom 27.11.2007

Rechtsgebiete:IntFamRVG, ZPO
Schlagworte:Beschwerde, internationale Sorgerechtssachen, örtliche Zuständigkeit
Leitsatz:Zur Auslegung von § 13 Abs. 3 IntFamRVG im Beschwerdeverfahren.

Hat das Amtgericht die Abgabepflicht nach § 13 Abs. 3 IntFamRVG missachtet, und liegt das nach § 13 Abs. 1 IntFamRVG zuständige Gericht nicht im Bezirk des mit der Beschwerde angerufene Oberlandesgerichts, so ist § 13 Abs. 3 IntFamRVG dahin auszulegen, dass die Abgabepflicht auch im Beschwerdeverfahren zu beachten ist.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 2 UF 110/07

OLG-OLDENBURG – Urteil, 9 U 43/07 vom 27.11.2007

Rechtsgebiete:AO, InsO
Schlagworte:Steuererstattung, Ehegatten, Insolvenz, Rückforderung
Leitsatz:Ein Ehegatte ist grundsätzlich zur Herausgabe der ihm nach ehelicher Zusammenveranlagung gemäß § 37 Abs. 2 AO hälftig zugeflossenen Steuererstattung verpflichtet, nachdem über das Vermögen des anderen Ehegatten das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

Eine zwischen den Eheleuten - insbesondere im Rahmen einer arbeitsteiligen Ehe - im Innenverhältnis vereinbarte hälftige Teilung der Steuererstattung steht dem Rückforderungsanspruch nach § 134 InsO nicht entgegen.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 9 U 43/07

OLG-OLDENBURG – Beschluss, 1 Ws 554/07 vom 26.11.2007

Rechtsgebiete:StPO, AO
Schlagworte:1. Arrest, dinglicher, 2. Rückgewinnungshilfe, 3. Sicherungsbedürfnis
Leitsatz:Die Anordnung eines dinglichen Arrestes nach § 111b Abs. 2, 5 StPO setzt ausreichende konkrete Verdachtsumstände voraus sowie eine Abwägung des Eigentumsrechts des Beschuldigten mit dem Sicherungsbedürfnis des Geschädigten. Ist die Verdachtstat eine Steuerhinterziehung, so kann ein bei dieser Abwägung zu berücksichtigendes fehlendes oder stark eingeschränktes Sicherungsbedürfnis des geschädigten Steuerfiskus darin zum Ausdruck kommen, dass die Finanzbehörde trotz Kenntnis aller Verdachtsumstände ihrerseits keinen dinglichen Arrest nach § 324 AO angeordnet hat.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 1 Ws 554/07


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