JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Oldenburg > Verkündungsdatum > 09 / 2007
Insgesamt sind 5 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | StPO, JGG |
| Schlagworte: | 1. Auslagenentschädigung, 2. Freispruch, fiktiver, 3. Jugendlicher |
| Leitsatz: | Die Verurteilung wegen einer wesentlich leichter wiegenden Straftat als angeklagt rechtfertigt eine teilweise Auferlegung der Auslagen des Angeklagten auf die Staatskasse nach § 465 Abs. 2 StPO auch unter dem Gesichtspunkt eines "fiktiven Teilfreispruchs" jedenfalls dann nicht, wenn der Angeklagte als Jugendlicher von den Kosten und Auflagen bereits nach § 74 JGG freigestellt worden ist und sein Pflichtverteidiger aus der Staatskasse honoriert worden ist. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 1 Ws 389/07 | |
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Schlagworte: | Nötigung, Polizist, Kontrolle, polizeiliche |
| Leitsatz: | Ein uniformierter Polizist, der aus privatem Kontaktbedürfnis eine Personenkontrolle einer Frau vornimmt und dabei zudringlich wird, macht sich der Nötigung schuldig, wenn das Opfer das Angehaltenwerden und die Übergriffe wegen des durch die Polizeikontrolle ausgeübten Zwangs erduldet und der Polizist dies erkennt. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, Ss 218/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | 1. Zuwendung, ehebezogene, 2. Zugewinnausgleich, 3. Wegfall der Geschäftsgrundlage |
| Leitsatz: | In engen Ausnahmefällen kann außerhalb des Zugewinnausgleichsverfahrens im Zivilrechtsweg mit Erfolg auf Ausgleich einer ehebezogenen Zuwendung in angemessener Höhe geklagt werden. Ein solcher Fall liegt vor, wenn ein Ehegatte Versicherungsleistungen, die er aufgrund eines Unfalls mit schwerwiegenden Dauerschäden erhalten hatte, in den Bau eines Hauses auf dem Grundstück des anderen Ehegatten einbringt, selbst nur ganz kurze Zeit darin wohnt, und seine Zuwendung im Zugewinnausgleichsverfahren unberücksichtigt blieb. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 15 U 27/07 | |
| Rechtsgebiete: | StPO, StGB |
| Schlagworte: | 1. Unterbringung, 2. Sachverständigengutachten, 3.Sachverständiger, externer |
| Leitsatz: | Die Soll-Vorschrift des § 463 Abs. 4 StPO in der seit dem 20. Juli 2007 geltenden Fassung ist dahin auszulegen, dass bei einer 5 Jahre deutlich übersteigenden Dauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus jährlich dann ein anstaltsfernes Sachverständigengutachten einzuholen ist, wenn ein solches bislang fehlt und die weitere Gefährlichkeit des Untergebrachten für die Allgemeinheit nicht völlig unzweifelhaft ist. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 1 Ws 481/07 | |