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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht OldenburgVerkündungsdatum03 / 2007 

Oberlandesgericht Oldenburg

Entscheidungen 03 / 2007



Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


OLG-OLDENBURG – Beschluss, 15 U 70/06 vom 06.03.2007

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Wiedereinsetzung, Berufungsbegründungsfrist, Telefax
Leitsatz:Wird die von einem Rechtsanwalt verfasste Berufungsbegründung am letzten Tag der Frist per Fax versehentlich an das falsche Oberlandesgericht (hier: Hamm statt Oldenburg) abgeschickt, so ist die darauf beruhende Fristversäumung von dem Rechtsanwalt verschuldet, wenn die ohne weiteres als falsch erkennbare Faxnummer deutlich sichtbar auf dem Schriftsatz angegeben war und der Anwalt gleichwohl keine Maßnahmen ergriff, um eine korrekte Faxzusendung sicherzustellen.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 15 U 70/06



OLG-OLDENBURG – Beschluss, 5 W 240/06 vom 06.03.2007

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Sachverständigenkosten, Nebenforderung
Leitsatz:Begehrt eine Partei im Prozess neben der Rückabwicklung eines Kfz-Kaufvertrages auch die Erstattung außerprozessual zur Feststellung des Mangels aufgewendeter Sachverständigenkosten, so handelt es sich hierbei nicht um eine Nebenforderung nach § 4 Abs. 1 ZPO.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 5 W 240/06

OLG-OLDENBURG – Beschluss, 1 W 79/06 vom 02.03.2007

Rechtsgebiete:AktG
Schlagworte:Nebenintervention, Anfechtungsklage, Nichtigskeitsklage, Kostenentscheidung (bei streitgenössischer Nebenintervention)
Leitsatz:1. Wird eine Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage nach §§ 246, 249 AktG nach Vergleichsschluss durch übereinstimmende Erledigungserklärung beendet, ist die in dem Vergleich zwischen den Hauptparteien getroffene Kostenentscheidung nicht auf die Aktionäre anzuwenden, die dem Rechtsstreit auf Seiten des Klägers als Nebenintervenienten beigetreten sind. Der Grundsatz der Kostenparallelität aus § 101 Abs.1 ZPO gilt hier nicht. Vielmehr ist unabhängig von der im Vergleich enthaltenen Kostenregelung der Parteien nach §§ 101 Abs. 2, 91a ZPO über die Kosten der Nebenintervention zu entscheiden (im Anschluss an BGH JZ 1985, 853).

2. Bei der gemäß §§ 101 Abs. 2, 91a ZPO nach Billigkeit zu treffenden Kostenentscheidung kann auch von Bedeutung sein, dass im konkreten Fall der Nebenintervenient sich im Wesentlichen auf die Erklärung seines Beitritts beschränkt und keinen erkennbaren, irgendwie ins Gewicht fallenden Beitrag zur Prozessführung geleistet hat, sondern bis zum Vergleichsschluss in der Position des abwartenden Beobachters verblieben ist.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 1 W 79/06

OLG-OLDENBURG – Urteil, 8 U 246/06 vom 01.03.2007

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Minderwert, merkantiler, Unfallschaden, Laufleistung, hohe
Leitsatz:Zur Erstattungsfähigkeit des merkantilen Minderwerts nach Unfallschaden bei Fahrzeugen mit hoher Laufleistung.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 8 U 246/06


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