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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht OldenburgVerkündungsdatum03 / 2007 

Oberlandesgericht Oldenburg

Entscheidungen 03 / 2007



Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-OLDENBURG – Beschluss, 2 WF 55/07 vom 26.03.2007

Rechtsgebiete:FGG
Schlagworte:Untersuchung, Alkoholerkrankung, Sorgerecht
Leitsatz:Im Sorgerechtsverfahren ist die Anweisung an einen Elternteil, sich beim Gesundheitsamt auf eine mögliche Alkoholerkrankung untersuchen zu lassen, mangels Rechtsgrundlage nicht zulässig.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 2 WF 55/07



OLG-OLDENBURG – Beschluss, 1 Ws 101/07 vom 21.03.2007

Rechtsgebiete:RVG VV, StPO
Schlagworte:Zeugenbeistand, Verfahrensgebühr, Vergütung
Leitsatz:Dem einem Zeugen für die Dauer seiner Vernehmung beigeordneten anwaltlichen Zeugenbeistand steht eine Gebühr für eine Einzeltätigkeit nach RVG VV 4301 Nr. 4 zu. Er ist - auch unter Berücksichtigung der Gesetzesbegründung zur Vorbemerkung 4 Abs. 1 VV - hinsichtlich seiner Vergütung nicht einem Verteidiger gleichzustellen.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 1 Ws 101/07

OLG-OLDENBURG – Beschluss, 13 W 14/07 vom 19.03.2007

Rechtsgebiete:AufenthG
Leitsatz:Zum Umfang und zur Wirkung eines Abgabebeschlusses nach § 106 Abs. 2 AufenthG (im Rahmen einer Fortdauerentscheidung).
Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 13 W 14/07

OLG-OLDENBURG – Urteil, 1 U 109/06 vom 15.03.2007

Rechtsgebiete:UWG
Schlagworte:Räumungsverkauf, Verkaufsförderungsmaßnahme, Unterlassungshaftung, wettbewerbsrechtliche
Leitsatz:1. Eine Preisreduktion bis 70 % im Rahmen eines Räumungsverkaufs stellt eine Verkaufsförderungsmaßnahme im Sinne des § 4 Nr. 4 UWG dar.
Die Bedingungen für die Inanspruchnahme der Verkaufsförderungsmaßnahme sind dabei grundsätzlich bereits in der Werbung hierfür anzugeben.

2. Ein Hinweis auf den Beginn eines Räumungsverkaufs ist nach §§ 4 Nr. 4, 5 Abs. 2 S. 2 UWG nicht erforderlich, wenn für die Adressaten der Werbung aus den ersichtlichen Umständen zu entnehmen ist, dass der Räumungsverkauf im Zeitpunkt der Werbung bereits begonnen hat.

3. Das Ende eines wegen eines geplanten Umbaus durchgeführten Räumungsverkaufs muss vom Werbenden jedenfalls dann angegeben werden, wenn der Räumungsverkauf in die Umbauplanung einbezogen ist und hinsichtlich der Umbauplanung konkrete zeitliche Vorgaben bestehen.

4. Zu den Voraussetzungen einer persönlichen Inanspruchnahme eines Geschäftsführers einer Komplementär-GmbH auf Unterlassung wegen wettbewerbswidrigen Handels bei der GmbH und Co. KG.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 1 U 109/06


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