JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Oldenburg > Verkündungsdatum > 12 / 2006
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| Rechtsgebiete: | HPflG |
| Schlagworte: | Eisenbahninfrastrukturunternehmen, Gewalt, höhere, Haftung Verfahrensgang: LG Oldenburg 5 O 3878/05 vom 24.07.2006 |
| Leitsatz: | Zur Haftung eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens für von Dritten im Gleisbereich abgelegte Hindernisse. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 6 U 165/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Gewährleistungsausschluss, Belehrungspflicht |
| Leitsatz: | Der formelhafte Ausschluss der Gewährleistung für Sachmängel beim Erwerb neu errichteter Gebäude ist auch in einem notariellen Individualvertrag unwirksam, wenn die Freizeichnung nicht mit dem Erwerber unter ausführlicher Belehrung über die einschneidenden Rechtsfolgen eingehend erörtert worden ist. Ansprüche des Erwerbers aus Mängeln neu errichteter Gebäude richten sich nach Werkvertragsrecht, wenn sich aus dem Vertragsinhalt, dem Zweck, der wirtschaftlichen Bedutung und der Interessenlage die Verpflichtung des Veräußerers zur mangelfreien Errichtung des Bauwerks ergibt. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 8 U 149/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Unternehmenskauf, Beurkungsbedürftigkeit, Geschäftseinheit |
| Leitsatz: | 1. Es ist grundsätzlich zulässig und vielfach sachgerecht, über eine Zwischenfeststellungsklage vorab durch Teilurteil zu entscheiden. 2. Auch bei einem Unternehmenserwerb (hier Autohaus mit Reparaturbetrieb), über den an verschiedenen Tagen mehrere Verträge mit mehreren Vertragsparteien auf Erwerberseite geschlossen worden sind, kann eine Geschäftseinheit anzunehmen sein mit der Folge, dass wegen der Vereinbarung einer Grundstücksübertragung das gesamte Vertragswerk der notariellen Beurkundung nach § 311b Abs. 1 BGB (§ 313 BGB a.F.) bedarf. Für eine Geschäftseinheit und die dazu erforderliche Feststellung der beiderseitigen Abhängigkeit oder zumindest der einseitigen Abhängigkeit des Grundstücksgeschäfts von den übrigen Vereinbarungen kommt dem tatsächlichen bzw. wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen den Vertragsregelungen eine erhebliche Indizwirkung zu. Von einer Geschäftseinheit ist jedenfalls auszugehen, wenn es dem Veräußerer letztlich darum ging, sein gesamtes Unternehmen zu veräußern, das auch der anderen Vertragsseite erkennbar war und diese sich darauf eingelassen hat. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 1 U 68/05 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB, ProdHaftG, StVZO |
| Schlagworte: | Beweismaß, Kausalzusammenhang, Fahrradunfall |
| Leitsatz: | 1. Es ist nicht rechtsfehlerhaft, wenn eine mit an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit eines Kausalzusammenhangs gefordert wird. 2. Die Ursächlichkeit des Kontruktions- und Fabrikationsfehlers einer Fahrradtretkurbel bei einem Unfall mit dem Fahrrad kann nicht angenommen werden, wenn das Fahrrad für die Unfallfolgen nach dem Unfall noch genutzt wird. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 8 U 85/06 | |