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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht OldenburgVerkündungsdatum09 / 2006 

Oberlandesgericht Oldenburg

Entscheidungen 09 / 2006



Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-OLDENBURG – Urteil, 12 UF 74/06 vom 26.09.2006

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Gleichrang, Unterhalt, nachehelicher, Rang, Ehe, lange, Ehedauer
Leitsatz:1. Konkurriert ein Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach langjähriger Ehe (mehr als 23 Jahre) mit dem Anspruch des kinderbetreuenden Ehegatten in einer neuen Ehe, ist es zur Vermeidung eines verfassungswidrigen Ergebnisses geboten, § 1582 Abs. 1 BGB in der Weise auszulegen, dass es sich um keine Ehe von "langer Dauer" handelt und beide Ansprüche gleichrangig sind. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Aufstockungsunterhalt lediglich dazu dient, dem geschiedenen Ehegatten einen die eigene, eheunabhängige Lebensstellung übersteigenden Lebensstandard zu sichern.

2. Alle nach der Ehescheidung entstandenen gleichrangigen Ansprüche wirken sich beim nachehelichen Unterhalt bedarfsmindernd aus.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 12 UF 74/06



OLG-OLDENBURG – Urteil, 10 U 4/06 vom 21.09.2006

Rechtsgebiete:BGB, VO EG 1782/2003, GG
Schlagworte:Betriebsprämie, Landpacht, Rückgabepflicht
Leitsatz:Der Pächter einer landwirtschaftlichen Fläche ist bei Beendigung des Pachtverhältnisses ohne eine abweichende Vereinbarung nicht zu einer (unentgeltlichen) Übertragung von Betriebsprämien-Zahlungsansprüchen auf den Verpächter oder von diesem benannte Nachfolgepächter verpflichtet.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 10 U 4/06

OLG-OLDENBURG – Beschluss, 1 Ws 465/06 vom 20.09.2006

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Einstellung, vorläufige, Wiederaufnahme, Anfechtbarkeit Verfahrensgang: LG Oldenburg 13 Ns 379/05 vom 06.07.2006
Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 1 Ws 465/06

OLG-OLDENBURG – Urteil, 12 UF 49/06 vom 19.09.2006

Rechtsgebiete:BGB, EStG, DA-FamEStG
Schlagworte:Kindergeld, Weiterleitung
Leitsatz:Wird die Festsetzung des Kindergeldes rückwirkend geändert, ist der kindergeldberechtigte Elternteil verpflichtet, unter Verwendung des Anhangs 14 zur DA-FamEStG die Weiterleitung an ihn zu bestätigen, soweit das Kindergeld von dem früher berechtigten Elternteil wirtschaftlich in einer Weise verwendet worden ist, die einer Auszahlung an ihn gleichkommt.

Eine dem übereinstimmenden Willen der Eltern entsprechende Verwendung des Kindergeldes steht einer Auszahlung an den kindergeldberechtigten Elternteil gleich. Auf eine persönliche Auszahlung an diesen kommt es nicht an.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 12 UF 49/06


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