JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Oldenburg > Verkündungsdatum > 09 / 2006
Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Gleichrang, Unterhalt, nachehelicher, Rang, Ehe, lange, Ehedauer |
| Leitsatz: | 1. Konkurriert ein Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach langjähriger Ehe (mehr als 23 Jahre) mit dem Anspruch des kinderbetreuenden Ehegatten in einer neuen Ehe, ist es zur Vermeidung eines verfassungswidrigen Ergebnisses geboten, § 1582 Abs. 1 BGB in der Weise auszulegen, dass es sich um keine Ehe von "langer Dauer" handelt und beide Ansprüche gleichrangig sind. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Aufstockungsunterhalt lediglich dazu dient, dem geschiedenen Ehegatten einen die eigene, eheunabhängige Lebensstellung übersteigenden Lebensstandard zu sichern. 2. Alle nach der Ehescheidung entstandenen gleichrangigen Ansprüche wirken sich beim nachehelichen Unterhalt bedarfsmindernd aus. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 12 UF 74/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, VO EG 1782/2003, GG |
| Schlagworte: | Betriebsprämie, Landpacht, Rückgabepflicht |
| Leitsatz: | Der Pächter einer landwirtschaftlichen Fläche ist bei Beendigung des Pachtverhältnisses ohne eine abweichende Vereinbarung nicht zu einer (unentgeltlichen) Übertragung von Betriebsprämien-Zahlungsansprüchen auf den Verpächter oder von diesem benannte Nachfolgepächter verpflichtet. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 10 U 4/06 | |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | Einstellung, vorläufige, Wiederaufnahme, Anfechtbarkeit Verfahrensgang: LG Oldenburg 13 Ns 379/05 vom 06.07.2006 |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 1 Ws 465/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, EStG, DA-FamEStG |
| Schlagworte: | Kindergeld, Weiterleitung |
| Leitsatz: | Wird die Festsetzung des Kindergeldes rückwirkend geändert, ist der kindergeldberechtigte Elternteil verpflichtet, unter Verwendung des Anhangs 14 zur DA-FamEStG die Weiterleitung an ihn zu bestätigen, soweit das Kindergeld von dem früher berechtigten Elternteil wirtschaftlich in einer Weise verwendet worden ist, die einer Auszahlung an ihn gleichkommt. Eine dem übereinstimmenden Willen der Eltern entsprechende Verwendung des Kindergeldes steht einer Auszahlung an den kindergeldberechtigten Elternteil gleich. Auf eine persönliche Auszahlung an diesen kommt es nicht an. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 12 UF 49/06 | |