JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Oldenburg > Verkündungsdatum > 05 / 2006
Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | InsO |
| Schlagworte: | Verwertungserlös, Umsatzsteuer, Rechtsverfolgungskosten. |
| Leitsatz: | 1.) Die Einziehung einer zur Sicherheit abgetretenen Forderungen durch den Insolvenzverwalter führt in der Regel nicht zu einer Belastung der Masse mit Umsatzsteuer im Sinne des § 171 Abs. 2 Satz 3 InsO. 2.) Der Insolvenzverwalter kann die Verwertungspauschale von 5 % (§ 171 Abs. 2 Satz 1 InsO) nicht zusätzlich zu den Rechtsverfolgungskosten für die zwangsweise Durchsetzung der zur Sicherheit abgetretenen Forderungen verlangen. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 9 U 57/05 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB |
| Schlagworte: | Typenbezeichnung, fehlerhafte, Beweiswürdigung, antizipierte, Kostenaufhebung |
| Leitsatz: | Begründeter Rücktritt bei fehlerhafter Typenbezeichnung an einem Kraftfahrzeug; zu den Grenzen einer antizipierten Beweiswürdigung im Rahmen der Kostenentscheidung nach § 91 a ZPO. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 6 W 49/06 | |
| Rechtsgebiete: | UWG |
| Schlagworte: | Verkäuferangaben, Internetverkauf |
| Leitsatz: | 1. Ein gewerblicher Verkäufer, der im Internet über die Verkaufsplattform "Ebay" Waren anbietet, hat nach §§ 2 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 5 TDG, 6 Nr. 2 TDG unter anderem Angaben zu machen, die eine unmittelbare Kommunikation ermöglichen. Dies erfordert die Angabe einer Telefonnummer, unter der der Verkäufer erreichbar ist. 2. § 6 Nr. 2 TDG stellt dabei im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG eine gesetzliche Vorschrift dar, die auch das Marktverhalten regelt und deren Verletzung zu einem Wettbewerbsverstoß nach §§ 3, 4 Nr. 11 UWG führen kann. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 1 W 29/06 | |
| Rechtsgebiete: | VBVG |
| Schlagworte: | Pflegefamilie, Betreuung in, Betreuer, Gebühren |
| Leitsatz: | Die Unterbringung eines Betreuten in einer Pflegefamilie kann Heimaufenthalt im Sinne von § 5 Abs. 3 VBVG sein. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 5 W 48/06 | |