JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Oldenburg > Verkündungsdatum > 03 / 2006
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| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | Urteilsberichtigung, Auslagenentscheidung, unterlassene, Rechtsmittel |
| Leitsatz: | Das versehentlich unterlassene Auferlegen der notwendigen Auslagen eines Freigesprochenen auf die Staatskasse kann nicht im Wege einer Urteilsberichtigung nachgeholt werden. Ist insoweit - wie im jugendgerichtlichen Berufungsverfahren - eine sofortige Beschwerde gegen die Kosten- und Auslagenentscheidung nicht zulässig, so verbleibt es bei der fehlerhaften Auslagenentscheidung. Eine analoge Anwendung von § 33 a StPO zugunsten des Freigesprochenen kommt nicht in Betracht. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 1 Ws 123/06 | |
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