JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Oldenburg > Verkündungsdatum > 09 / 2005
Insgesamt sind 5 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:
| Rechtsgebiete: | UWG, HWG |
| Schlagworte: | Irreführung, Werbung (f. Untersuchungsmethode) |
| Leitsatz: | 1. Es verstößt gegen das Irreführungsverbot des § 3 HWG und ist wettbewerbswidrig (gemäß § 4 Nr. 11 UWG), für eine in der medizinischen Wissenschaft umstrittene Blutuntersuchung (IgG-Antikörpertest) zur Bestimmung einer Nahrungsmittelunverträglichkeit zu werben, wenn für den Werbeadressaten nicht hinreichend erkennbar wird, dass das beworbene Untersuchungsverfahren (noch) nicht zu dem in der Medizin allgemein anerkannten Standard gehört und in seiner Wirksamkeit bzw. Zuverlässigkeit (noch) nicht hinreichend gesichert und anerkannt ist. Allein der Hinweis darauf, dass die Krankenkassen die Kosten des Diagnoseverfahrens nicht erstatten, und andere in der Werbund enthaltene Andeutungen genügen hierzu nicht. 2. Zum Schutzzweck des § 11 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HWG. Ein Verstoß gegen § 11 Abs. 1 Nr. 1 HWG ist bei gebotener teleologischer Reduktion zu verneinen, wenn es lediglich um einen Rückgriff auf selbst dem Laien geläufige allgemeine Erkenntnisse geht. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 1 U 51/05 | |
"Oberlandesgericht Oldenburg - Entscheidungen 09 / 2005 - Seite 2" © JuraForum.de — 2003-2012
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