JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Oldenburg > Verkündungsdatum > 08 / 2005
Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | VVG |
| Schlagworte: | Rückforderung, Vorauszahlung, Bereicherungsklage |
| Leitsatz: | Erbringt der Versicherer zunächst Vorauszahlungen, verneint aber später seine Einstandspflicht und fordert die erbrachte Leistung unter gleichzeitigem Hinweis auf § 12 Abs 3 VVG zurück, so ist der Versicherungsnehmer hinsichtlich der bereits erhaltenen Beträge nicht verpflichtet, innerhalb der Frist negative Feststellungsklage zu erheben. Berühmt sich der Versicherungsnehmer hingegen weiterer Ansprüche, so muss er diese innerhalb der Frist gerichtlich geltend machen. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 3 W 35/05 | |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | Aktenverlust, Revision, Verfahrenseinstellung |
| Leitsatz: | Ist die Strafakte nach Einlegung und Begründung der Revision des Angeklagten verloren gegangen und lassen sich Anklageschrift und Eröffnungsbeschluss nicht rekonstruieren, so ist das Verfahren wegen eines nicht auszuschließenden Prozesshindernisses vom Revisionsgericht einzustellen. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, Ss 408/04 (I 83) | |
| Rechtsgebiete: | ARB 94, StGB |
| Schlagworte: | Strafrechtsschutz, Vollrausch |
| Leitsatz: | 1) Wird einem Versicherungsnehmer ein fahrlässiger Vollrausch vorgeworfen oder wird ihm zwar zunächst ein vorsätzlicher Vollrausch zur Last gelegt, letztlich aber nicht rechtskräftig festgestellt, dass er sich vorsätzlich berauscht hat, so ist ihm unter Geltung der ARB 94 Straf-Rechtsschutz auch dann zu gewähren, wenn es sich bei der im Rausch begangenen Tat um ein Verbrechen oder ein nur vorsätzlich begehbares Vergehen handelt. 2) Erhebt die Staatsanwaltschaft gegen den Versicherungsnehmer Anklage wegen eines Verbrechens oder eines nur vorsätzlich begehbaren Vergehens, so scheidet die rückwirkende Gewährung von Straf-Rechtsschutz auch dann aus, wenn der Versicherungsnehmer nur wegen fahrlässigen Vollrausches verurteilt wird. Dies gilt auch hinsichtlich vorsätzlich und fahrsässig begehbarer Vergehen, deren tateinheitliche Begehung dem Versicherungsnehmer vorgeworfen worden ist. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 3 U 30/05 | |
| Rechtsgebiete: | VVG |
| Schlagworte: | Einbruchdiebstahl, Fahrlässigkeit, grobe, Anscheinsbeweis |
| Leitsatz: | 1.) Verlässt ein Versicherungsnehmer seine Wohnung über Nacht und zieht er die mit Glasfenstern versehene Wohnungseingangstür nur zu ohne sie abzuschließen, so verursacht er einen Einbruchdiebstahl grob fahrlässig, wenn der Täter eine schlossnahe Scheibe einschlägt, durchgreift und die Tür mit der inneren befindlichen Türklinke öffnet. 2.) Behauptet der Versicherungsnehmer, der Täter hätte den Einbruch auch bei abgeschlossener Tür ausgeführt, so trifft ihn hierfür die Beweislast. Die Annahme eines Anscheinsbeweises kommt insoweit nicht in Betracht. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 3 U 34/05 | |