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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht OldenburgVerkündungsdatum08 / 2005 

Oberlandesgericht Oldenburg

Entscheidungen 08 / 2005



Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-OLDENBURG – Beschluss, 3 W 35/05 vom 30.08.2005

Rechtsgebiete:VVG
Schlagworte:Rückforderung, Vorauszahlung, Bereicherungsklage
Leitsatz:Erbringt der Versicherer zunächst Vorauszahlungen, verneint aber später seine Einstandspflicht und fordert die erbrachte Leistung unter gleichzeitigem Hinweis auf § 12 Abs 3 VVG zurück, so ist der Versicherungsnehmer hinsichtlich der bereits erhaltenen Beträge nicht verpflichtet, innerhalb der Frist negative Feststellungsklage zu erheben. Berühmt sich der Versicherungsnehmer hingegen weiterer Ansprüche, so muss er diese innerhalb der Frist gerichtlich geltend machen.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 3 W 35/05



OLG-OLDENBURG – Beschluss, Ss 408/04 (I 83) vom 11.08.2005

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Aktenverlust, Revision, Verfahrenseinstellung
Leitsatz:Ist die Strafakte nach Einlegung und Begründung der Revision des Angeklagten verloren gegangen und lassen sich Anklageschrift und Eröffnungsbeschluss nicht rekonstruieren, so ist das Verfahren wegen eines nicht auszuschließenden Prozesshindernisses vom Revisionsgericht einzustellen.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, Ss 408/04 (I 83)

OLG-OLDENBURG – Urteil, 3 U 30/05 vom 10.08.2005

Rechtsgebiete:ARB 94, StGB
Schlagworte:Strafrechtsschutz, Vollrausch
Leitsatz:1) Wird einem Versicherungsnehmer ein fahrlässiger Vollrausch vorgeworfen oder wird ihm zwar zunächst ein vorsätzlicher Vollrausch zur Last gelegt, letztlich aber nicht rechtskräftig festgestellt, dass er sich vorsätzlich berauscht hat, so ist ihm unter Geltung der ARB 94 Straf-Rechtsschutz auch dann zu gewähren, wenn es sich bei der im Rausch begangenen Tat um ein Verbrechen oder ein nur vorsätzlich begehbares Vergehen handelt.

2) Erhebt die Staatsanwaltschaft gegen den Versicherungsnehmer Anklage wegen eines Verbrechens oder eines nur vorsätzlich begehbaren Vergehens, so scheidet die rückwirkende Gewährung von Straf-Rechtsschutz auch dann aus, wenn der Versicherungsnehmer nur wegen fahrlässigen Vollrausches verurteilt wird. Dies gilt auch hinsichtlich vorsätzlich und fahrsässig begehbarer Vergehen, deren tateinheitliche Begehung dem Versicherungsnehmer vorgeworfen worden ist.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 3 U 30/05

OLG-OLDENBURG – Beschluss, 3 U 34/05 vom 02.08.2005

Rechtsgebiete:VVG
Schlagworte:Einbruchdiebstahl, Fahrlässigkeit, grobe, Anscheinsbeweis
Leitsatz:1.) Verlässt ein Versicherungsnehmer seine Wohnung über Nacht und zieht er die mit Glasfenstern versehene Wohnungseingangstür nur zu ohne sie abzuschließen, so verursacht er einen Einbruchdiebstahl grob fahrlässig, wenn der Täter eine schlossnahe Scheibe einschlägt, durchgreift und die Tür mit der inneren befindlichen Türklinke öffnet.

2.) Behauptet der Versicherungsnehmer, der Täter hätte den Einbruch auch bei abgeschlossener Tür ausgeführt, so trifft ihn hierfür die Beweislast. Die Annahme eines Anscheinsbeweises kommt insoweit nicht in Betracht.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 3 U 34/05


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