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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht OldenburgVerkündungsdatum03 / 2005 

Oberlandesgericht Oldenburg

Entscheidungen 03 / 2005



Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-OLDENBURG – Urteil, 11 UF 144/04 vom 21.03.2005

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Vaterschaftsanfechtungsverfahren, Nebenintervention, keine streitgenössische
Leitsatz:Rechtsmittel des biologischen Vaters im Vaterschaftsanfechtungsverfahren.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 11 UF 144/04



OLG-OLDENBURG – Urteil, 8 U 286/04 vom 17.03.2005

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Ratenlieferungsvertrag, Widerrufsrecht
Leitsatz:Der Werkvertrag über die Lieferung eines Ausbauhauses mit Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen ist ein Ratenlieferungsvertrag gemäß § 505 BGB; dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 8 U 286/04

OLG-OLDENBURG – Urteil, 3 U 120/04 vom 16.03.2005

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Hinweispflicht, Bezugnahme
Leitsatz:1. Macht der Kläger Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung geltend, so darf er in der Klageschrift zur Konkretisierung seiner bisherigen beruflichen Tätigkeit auf eine dem Schriftsatz beigefügte in sich geschlossene Beschreibung von wenigen Seiten Bezug nehmen.

2. Ist ein Hinweis nach § 139 ZPO geboten, so muss diesem eindeutig zu entnehmen sein, zu welcher Frage es bislang an ausreichendem Vortrag oder an einem Beweisantritt fehlt.

3. Wird der Hinweis erst in der mündlichen Verhandlung erteilt und benennt die Partei daraufhin einen Zeugen, so kann dieser Beweisantritt nicht als verspätet zurückgewiesen werden.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 3 U 120/04

OLG-OLDENBURG – Urteil, 12 U 116/04 vom 01.03.2005

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Gesamtschuldnerausgleich, Vermögensauseinandersetzung, Rückforderung, Zuvielleistung
Leitsatz:Werden während einer bestehenden Ehe die Belastungen für das von der Familie bewohnte Einfamilienhaus von einem Ehegatten über mehrere Jahre allein übernommen, lässt dies auch dann auf eine anderweitige Bestimmung im Sinn von § 426 BGB schließen, wenn das Hausgrundstück im Alleineigentum des anderen Ehegatten steht und die Eheleute bei der Übertragung des Miteigentums zuvor eine gegenteilige Vereinbarung getroffen hatten.

Soweit mit diesen Leistungen der Wohnbedarf der Familie gedeckt wird, steht § 1360 b BGB auch dann einer Rückforderung entgegen, wenn durch die Tilgung von Krediten zugleich das Vermögen des anderen Ehegatten vermehrt wird.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 12 U 116/04


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