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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht OldenburgVerkündungsdatum09 / 2004 

Oberlandesgericht Oldenburg

Entscheidungen 09 / 2004



Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


OLG-OLDENBURG – Urteil, 15 U 36/04 vom 13.09.2004

Rechtsgebiete:BGB, ZPO, VVG
Schlagworte:Aufsichtspflichtverletzung, Beteiligter, Beihilfe, psychische
Leitsatz:Wird ein Gebäude unter nicht aufklärbaren Umständen von mehreren Kindern in Brand gesetzt, so kommt eine Haftung - auch unter dem Gesichtspunkt einer psychischen Beihilfe sowie nach § 830 BGB - jedenfalls desjenigen Kindes und seiner Eltern nicht in Betracht, von dem nicht mehr als seine bloße Anwesenheit bei der Brandlegung festgestellt werden kann.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 15 U 36/04



OLG-OLDENBURG – Urteil, Ss 398/04 vom 08.09.2004

Rechtsgebiete:StGB
Schlagworte:Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr, Gefahr, konkrete, Bremsung
Leitsatz:Die Schnellbremsung eines 80 km/h schnell fahrenden Eisenbahnzuges bewirkt eine konkrete Gefahr von Verletzungen der Fahrgäste im Sinne von § 315 Abs 1 StGB.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, Ss 398/04

OLG-OLDENBURG – Urteil, 9 U 45/04 vom 07.09.2004

Rechtsgebiete:ZPO, EGV
Schlagworte:Ausländersicherheit, Diskriminierung
Leitsatz:1) Bei Streit der Parteien über die Frage der Prozesskostensicherheit ist durch Zwischenurteil und nicht durch Beschluss zu entscheiden.

2) Eine Gesellschaft mit Sitz auf den Britischen Jungferninseln ist nicht vom Erfordernis der Prozesskostensicherheit befreit, weil die sogenannten überseeischen Länder und Hoheitsgebiete im Sinne des Art 299 III EGV nicht der Europäischen Gemeinschaft angehören.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 9 U 45/04

OLG-OLDENBURG – Urteil, 3 U 44/04 vom 01.09.2004

Rechtsgebiete:ARB
Schlagworte:Rechtsschutzversicherung, Baurisikoklausel, Renovierungsarbeiten
Leitsatz:1. Nicht baugenehmigungspflichtige Sanierungsarbeiten an Altbauten werden nicht vom Baurisikoausschluss des § 4 Abs. 1 k ARB 75 erfasst. Dies gilt auch, wenn der Wert der vom Verkäufer durchzuführenden Sanierungsarbeiten denjenigen von Grundstück und Altbausubstanz übersteigt.

2. Zwischen der beabsichtigten Rechtsverfolgung wegen mangelhafter Ausführung nicht genehmigungspflichtiger Sanierungsarbeiten an einer bereits vorhandenen Eigentumswohnung und dem Gemeinschaftseigentum einerseits und der genehmigungspflichtigen Errichtung von im Sondereigentum Dritter stehender Wohnungen durch Ausbau des Dachgeschosses andererseits besteht kein unmittelbarer Zusammenhang i.S.v. § 4 Abs. 1 k ARB 75.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 3 U 44/04


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