JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Oldenburg > Verkündungsdatum > 09 / 2004
Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Bahnübergang, Gewerbebetrieb, eingerichtet und ausgeübt, Eingriff in Gewerbegebiet |
| Leitsatz: | Die Umwandlung von zwei unbeschrankten Bahnübergängen an Privatwegen in Bahnübergänge mit abschließbaren Hecktoren stellt grundsätzlich keinen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eines Landwirts, der diese Wege benutzen muss, dar. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 8 U 152/04 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB |
| Schlagworte: | Vorbehaltsurteil, Vertragsstrafe, Obergrenze, Aushandeln |
| Leitsatz: | 1. Zur Anwendbarkeit neuer Prozessgesetze (hier: Erlass eines Vorbehaltsurteils nach § 302 ZPO) auf anhängige Rechtsstreitigkeiten. 2. Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers enthaltene Vertragsstrafenklausel mit einer Obergrenze von 10 % in einem Bauvertrag mit einer Abrechnungssumme von ca. 30 Millionen DM ist unwirksam; Vertrauensschutz besteht nicht. 3. Zu den Voraussetzungen des Aushandelns einer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Vertragsstrafenklausel. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 8 U 86/01 | |
| Rechtsgebiete: | VVG, AKB |
| Schlagworte: | Wildschaden, Rettungskosten, Reflexwirkung |
| Leitsatz: | Weicht ein teilkaskoversicherter Versicherungsnehmer mit seinem Fahrzeug einem plötzlich auftauchenden Reh aus, so kann der Ersatz von Rettungskosten weder mit der Begründung versagt werden, der Versicherungsnehmer habe nicht planvoll gehandelt, sondern lediglich reflexhaft, d.h. unwillkürlich-automatisch, reagiert, noch mit der Erwägung, die Vermeidung von Schäden am versicherten Fahrzeug stelle im Verhältnis zur Vermeidung von Personenschäden stets ein nachrangig zurücktretendes Nebeninteresse dar, dessen Rettung nur als Reflexwirkung der Rettung des Hauptinteresses angesehen werden könne. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 3 U 80/04 | |
| Rechtsgebiete: | VVG |
| Schlagworte: | Vorschaden, Kenntnis, EDV |
| Leitsatz: | Verletzt der Versicherungsnehmer seine Aufklärungsobliegenheit nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 S. 3 AKB, indem er in dem ihm übersandten Schadensmeldungsformular einen Vorschaden nicht angibt, so kann sich der Versicherer gleichwohl nicht auf Leistungsfreiheit berufen, wenn ihm der Vorschaden bereits zuvor bekannt war oder bei der Bearbeitung des Schadensfalls aufgrund organisatorischer Maßnahmen unweigerlich bekannt wird. Das ist der Fall, wenn im Laufe der Neuanlage eines Schadensvorgangs per EDV etwaige Vorschäden programmbedingt automatisch angezeigt werden. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 3 U 43/04 | |