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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht OldenburgVerkündungsdatum11 / 2003 

Oberlandesgericht Oldenburg

Entscheidungen 11 / 2003



Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-OLDENBURG – Beschluss, 3 WF 143/03 vom 27.11.2003

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:Die Verwendung von Einkommensteilen des Unterhaltspflichtigen für den Erwerb sogenannter "VW-Zeitwertpapiere" zur Ermöglichung späterer Altersteilzeit ist nicht als Altersvorsorge (wie z. B. Riesterrente, VW-Beteiligungsrente II), sondern als sonstige Vermögensbildung anzusehen und deshalb zumindest bei der Berechnung des nachehelichen Unterhalts nicht einkommensmindernd zu berücksichtigen.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 3 WF 143/03



OLG-OLDENBURG – Beschluss, 10 W 12/03 vom 20.11.2003

Rechtsgebiete:EGBGB, Nds AGBGB
Schlagworte:Altenteil, (wesentliche) Änderung, Rückkehrwunsch
Leitsatz:Verlässt der Gläubiger eines Altenteilrechts dauernd den Hof und nimmt statt dessen eine Geldrente nach § 16 Nds. AGBGB in Anspruch, so kann er allenfalls bei einer wesentlichen Änderung der Grundalge seiner Entscheidung auf den Hof zurückkehren. Eine wesentliche Änderung liegt nicht vor, wenn der Rückkehrwunsch auf einer subjektiven Entscheidung des Gläubigers beruht und ihm weiterhin ein eigenes Haus zur Verfügung steht.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 10 W 12/03

OLG-OLDENBURG – Urteil, 12 UF 69/03 vom 18.11.2003

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Elternunterhalt, Grundsicherungsgesetz, Bedürftigkeit
Leitsatz:Leistungen nach dem Gesetz zur sozialen Grundsicherung sind beim Elternunterhalt bedarfsdeckend in Anspruch zu nehmen. Eine Bedürftigkeit besteht nur bei einem dann noch ungedeckter Bedarf.

Der angemessene Bedarf des mit dem in Anspruch genommen Kind zusammenlebenden Ehegatten bemisst sich in der Regel nach der Hälfte des gemeinsamen Einkommens beider Eheleute.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 12 UF 69/03

OLG-OLDENBURG – Urteil, 6 U 111/03 vom 07.11.2003

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:Zu den Überwachungspflichten einer Pflegeeinrichtung gegenüber einem gebrechlichen Bewohner.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 6 U 111/03


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