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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht OldenburgVerkündungsdatum05 / 2003 

Oberlandesgericht Oldenburg

Entscheidungen 05 / 2003



Insgesamt sind 3 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-OLDENBURG – Beschluss, 5 W 79/03 vom 29.05.2003

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Betreuung, Subsidiarität, Vermüllung
Leitsatz:1) Aus der Subsidiarität der Betreuung folgt, dass vor einer etwaigen Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers andere Möglichkeiten der Hilfe, insbes. solche der kommunalen Sozialarbeit ausgeschöpft sein müssen;

2) Kann der Betreuer mit dem Aufgabenkreis "Wahrnehmung der Interessen bei der Entmüllung der Wohnung" eine erneute Vermüllung nicht dauerhaft verhindern, ist eine Erweiterung der Betreuung um die Aufgaben Gesundheitsfürsorge und Wohnungsangelegenheiten kein taugliches Mittel; insoweit kommen vorrangig vielmehr tatsächliche Hilfen nach dem BSHG, ggfs. auch eine öffentlich-rechtliche Unterbringung in Betracht, um das Problem zu bewältigen
Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 5 W 79/03



OLG-OLDENBURG – Beschluss, 10 W 32/02 vom 08.05.2003

Rechtsgebiete:HöfeO
Schlagworte:Hoferbe, Hoferbenbestimmung, formlose, Hof
Leitsatz:1. Eine formlose Hoferbenbestimmung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 HöfeO liegt auch dann vor, wenn der potentielle Hoferbe den Hof nicht allein, sondern zusammen mit seinem Ehegatten bewirtschaftet und sich der Erblasser in der Zeit vor seinem Ableben vollständig aus der Bewirtschaftung des Hofes herausgehalten hat.

2. Für eine formlose Hoferbenbestimmung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 HöfeO ist die nicht vollständige Nutzung der Hofgebäude ausnahmsweise dann unschädlich, wenn das zu kleine Wohnhaus noch bis zuletzt von dem Erblasser und weiteren Angehörigen genutzt worden ist und dem Hoferben und seiner Familie deshalb nicht ausreichend Platz geboten hat.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 10 W 32/02

OLG-OLDENBURG – Beschluss, 2 W 26/03 vom 08.05.2003

Rechtsgebiete:ZPO, BRAGO
Schlagworte:Zurückweisung, Berufung, Kosten
Leitsatz:Anwaltskosten des Berufungsbeklagten sind bei Verfahrensbeendigung nach § 522 Abs. 2 ZPO regelmäßig nur in Höhe einer 13/20 Gebühr zu erstatten. (a. A. OLG Celle, OLGR 2003, 113 f.).
Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 2 W 26/03


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