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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht OldenburgVerkündungsdatum04 / 2003 

Oberlandesgericht Oldenburg

Entscheidungen 04 / 2003



Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-OLDENBURG – Urteil, 3 U 2/03 vom 30.04.2003

Rechtsgebiete:VVG, StGB
Schlagworte:Unfallflucht, Aufklärungsobliegenheit, Reue, tätige
Leitsatz:1. Hat der Täter den objektiven und subjektiven Tatbestand des § 142 StGB verwirklicht, so liegt darin zugleich eine vorsätzliche Verletzung seiner Aufklärungsobliegenheit in der Kaskoversicherung. Hieran vermag eine anschließend geübte tätige Reue nach § 142 Abs. 4 StGB nichts zu ändern.

2. Die generelle Annahme geringen Verschuldens im Sinne der Relevanzrechtsprechung in allen Fällen des § 142 Abs. 4 StGB kommt nicht in Betracht.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 3 U 2/03



OLG-OLDENBURG – Beschluss, 2 W 23/03 vom 04.04.2003

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Prozesskostenhilfe, Rechtskraft
Leitsatz:Rechtskraft ablehnender Prozesskostenhilfebeschlüsse.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 2 W 23/03

OLG-OLDENBURG – Urteil, 1 U 103/02 vom 03.04.2003

Rechtsgebiete:UWG, VO (EWG) Nr. 1538/91
Schlagworte:Kennzeichnung, Geflügel, Rechtsbruch
Leitsatz:Die Etikettierung von Hähnchen mit dem Aufdruck "tiergerechte Aufzucht" verstößt gegen Art 10 Abs 1 Verordnung (EWG) Nr.1538/91 und ist wettbewerbswidrig.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 1 U 103/02

OLG-OLDENBURG – Beschluss, 11 UF 8/03 vom 01.04.2003

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Versorgungsanrechte, ausländische, Versorgungsausgleich, schuldrechtlicher, Aussetzung
Leitsatz:1.Zum Verfahren bei ungeklärten ausländischen Anrechten auf Seiten des im Übrigen ausgleichsberechtigten Ehegatten.

2. Für eine Verweisung in den schuldrechtlichen Ausgleich fehlt (u.a. im Hinblick auf den Vorrang des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich) eine hinreichende gesetzliche Grundlage.

3. Für eine Aussetzung oder ein Ruhen des Verfahrens besteht kein Anlass, wenn in absehbarer Zeit eine (ergänzende ) Aufklärung hinsichtlich der ausländischen Anrechte nicht zu erwarten ist (z.B. mangels Aufklärungsmöglichkeiten und/oder Aufklärungsinteresses auf Seiten der Parteien ).

4. In diesen Fällen kann eine das Verfahren (vorläufig) abschließende feststellende Entscheidung mit dem Inhalt getroffen werden, dass ein Versorgungsausgleich zur Zeit nicht stattfinde. Diese Entscheidung unterliegt der späteren Abänderung gem. § 10a VAHRG.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 11 UF 8/03


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