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Oberlandesgericht Oldenburg
Entscheidungen 12 / 2002
Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
OLG-OLDENBURG – Urteil, 12 UF 112/02 vom 23.12.2002
OLG-OLDENBURG – Urteil, 15 U 72/02 vom 23.12.2002
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Schuldschein, Substantiierung, Darlegungslast |
| Leitsatz: | Ist die Echtheit eines Schuldscheines bewiesen, muss der Gläubiger, der aus der Urkunde klagt, regelmäßig die näheren Umstände der Begebung nicht darlegen; sein Schweigen mindert auch nicht den Beweiswert der Urkunde. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 15 U 72/02 |
OLG-OLDENBURG – Beschluss, HEs 48/02 vom 19.12.2002
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | Untersuchungshaft, Beschleunigungsgebot, Verjährung |
| Leitsatz: | Verletzung des in Haftsachen zu beachtenden besonderen Beschleunigungsgegebots durch vermeidbare Verzögerungen bei der Eröffnung des Hauptverfahrens, der Terminierung, der Ladung und der Anordnung einer Begutachtung des Angeklagten. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, HEs 48/02 |
OLG-OLDENBURG – Urteil, 8 U 140/02 vom 12.12.2002
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Anteilsübernahme, Auseinandersetzung |
| Leitsatz: | 1) Zur Abgrenzung zwischen der Übertragung der Vermögensrechte des Verstorbenen Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts durch dessen Erben an einen Dritten und der Übernahme eines Anteils einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
2) Nach Auflösung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts können die Gesellschafter die ihnen gegen die Gesamthand und die Mitgesellschafter zustehenden Ansprüche grundsätzlich nicht mehr selbständig im Wege der Leistungsklage durchsetzten; der derzeit unbegründete Leistungsantrag ist in ein Feststellungsbegehren des Inhalts umzudeuten, dass der Betrag als unselbständiger Rechnungsposten in die Auseinandersetzungsrechnung einzustellen ist. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 8 U 140/02 |
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