JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Oldenburg > Verkündungsdatum > 07 / 2002
Insgesamt sind 3 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | 1. Ein Nachbar muß nach 22.00 Uhr Gerüche und Geräusche, die von nächtlichem Grillen und/oder Fernsehen im Garten herrühren nicht hinnehmen. 2. Vier mal im Jahr ist allerdings ein Grillen bis 24.00 Uhr als sozialadaequat anzusehen. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 13 U 53/02 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Anschlussberufung, Kosten, Berufungsrücknahme |
| Leitsatz: | Der Berufungskläger hat nach Rücknahme seiner Berufung die Kosten einer Anschlussberufung auch dann zu tragen, wenn der Anschließende zuvor eine unzulässige selbständige Berufung eingelegt hatte. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 6 U 25/02 | |
| Rechtsgebiete: | PersBefG, BGB, ZPO, GKG |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 5 W 99/02 | |