JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Oldenburg > Verkündungsdatum > 03 / 2002
Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Verkehrspflichtverletzung, Haftung, Sicherungsvorkehrungen |
| Leitsatz: | Der Betreiber eines Vergnügungsparks ist im Hinblick auf die Benutzung einer ca. 10 Meter hohen, sechs parallele Bahnen umfassenden Rutsche verpflichtet, Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass Benutzer zu rutschen beginnen, bevor die Vorbenutzer die Rutschbahn geräumt haben. Der Betreiber ist zumindest dazu verpflichtet, entsprechende Hinweisschilder an der Rutsche anzubringen; auch die Installation einer Lichtschranke in Verbindung mit einer Ampel dürfte dem Betreiber einer solchen Anlage wirtschaftlich zumutbar sein. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 2 U 21/02 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Bankenhaftung, Aufklärungspflicht, Anlagenhaftung |
| Leitsatz: | 1. Die finanzierende Bank ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Kreditnehmer über Risiken derjenigen Kapitalanlage aufzuklären, deren Finanzierung das Darlehen dient. 2. Eine Aufklärungspflicht kann ausnahmsweise bestehen, wenn die Bank im Zusammenhang mit Planung, Vertrieb und Durchführung des finanzierten Projekts nach außen erkennbar über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken des Projekts hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder das Entstehen eines solchen Gefährdungstatbestandes begünstigt, sich im Zusammenhang mit der Kreditgewährung sowohl an den Bauträger als auch an die einzelnen Erwerber in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt oder in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissenvorsprung gegenüber dem Darlehensnehmer hat. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 3 U 93/01 | |
| Rechtsgebiete: | AuslG, AsylVerfG |
| Schlagworte: | Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Asylfolgeantrag |
| Leitsatz: | Zu den Auswirkungen eines Asylfolgeantrages nach Ablauf der Zweijahresfrist auf die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 5 W 40/02 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Eine Preisanpassungsklausel in einem Stromlieferungsvertrag mit einem Sonderkunden, die eine Umlage von "Abgaben irgendwelcher Art" vorsieht, gewährt keinen Zahlungsanspruch wegen Aufwendungen nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) oder nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG0). |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 6 U 198/01 | |