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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht OldenburgVerkündungsdatum06 / 2001 

Oberlandesgericht Oldenburg

Entscheidungen 06 / 2001



Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-OLDENBURG – Urteil, 1 U 33/01 vom 21.06.2001

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:1. § 1048 ZPO a.F. findet auf die Partenreederei keine Anwendung

2. Zur Frage unter welchen Voraussetzungen eine im Gesellschaftsvertrag enthaltene Schiedsvereinbarung den beitretenden Gesellschafter einer Publikumsgesellschaft bindet

3. Zur Auslegung einer gesellschaftsvertraglichen Schiedsklausel im Hinblick auf Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung
Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 1 U 33/01



OLG-OLDENBURG – Urteil, 1 U 126/00 vom 14.06.2001

Rechtsgebiete:GenG, BGB
Schlagworte:Genossenschaft, Geschäftsanteil, Haftung
Leitsatz:1. Ist der Genosse mit der Zahlung des Pflichtanteils seines Geschäftsanteils säumig, hat die Genossenschaft im Konkurs zwar keinen Anspruch mehr auf Zahlung des Geschäftsanteils; ihr steht dann jedoch ein Schadensersatzanspruch gegen den Genossen in gleicher Höhe aus §§ 280, 287 BGB zu.

2. Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder haften der Genossenschaft dem Grunde nach, wenn sie es schuldhaft unterlassen, dafür zu sorgen, dass säumige Genossen den geschuldeten Betrag auf den Geschäftsanteil zahlen.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 1 U 126/00

OLG-OLDENBURG – Urteil, 3 U 14/01 vom 13.06.2001

Rechtsgebiete:AktienG
Schlagworte:Konzernhaftung, faktisch qualifizierter Konzern, Durchgriffshaftung
Leitsatz:1. Die Ausfallhaftung im qualifiziert faktischen Konzern setzt neben dem Mißbrauch der Leitungsmacht voraus, dass die schädigenden Geschäftsvorfälle derart verquickt sind, dass sie nicht durch Einzelmaßnahmen kompensiert werden können.

2. Zu den Voraussetzungen der GmbH-Durchgriffshaftung
Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 3 U 14/01

OLG-OLDENBURG – Urteil, 5 U 185/00 vom 12.06.2001

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:Im Arzthaftungsprozess sind Beweiserleichterungen wegen eines groben Behandlungsfehlers dann ausgeschlossen, wenn der Ursachenzusammenhang zwischen ärztlichem Versäumnissen und Gesundheitsschaden ganz unwahrscheinlich ist.

Dies gilt bei der vorzunehmenden wertenden Betrachtung auch dann, wenn hinsichtlich geringer nicht näher abgrenzbarer Schadensanteile ein Kausalzusammenhang möglich ist.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 5 U 185/00


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