JuraForum.de > Urteile > OLG-OLDENBURG > Urteil vom 28.07.2005, Aktenzeichen: 8 U 93/05
| Leitsatz: | Das Einstellen eines Warenangebots auf der Webseite von eBay zwecks Durchführung einer Online-Auktion begründet ein verbindliches Angebot. Die Wirksamkeit eines solchen verbindlichen Angebots wird durch die nach den eBay-Grundsätzen mögliche vorzeitige Beendigung der Auktion nicht berührt. Seine Willenserklärung kann der Anbieter nur im Wege der Anfechtung beseitigen. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 119 Abs. 2, BGB § 130 Abs. 1, |
| Stichworte: | Online-Auktion, Angebot, verbindliches, Irrtumsanfechtung, |
| Verfahrensgang: | LG Osnabrück 12 O 2731/04 vom 11.03.2005 |
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