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JuraForum.deUrteileOLG-OLDENBURGUrteil vom 28.04.2004, Aktenzeichen: 3 U 10/04 

OLG-OLDENBURG – Aktenzeichen: 3 U 10/04

Urteil vom 28.04.2004


Leitsatz:Beantragt der Versicherungsnehmer nach der Umwandlung einer Lebensversicherung in eine beitragsfreie Versicherung die Wiederherstellung des ursprünglichen Versicherungsschutzes, so kann der Versicherer in die erneute Risikoprüfung nicht nur nach der Beitragsfreistellung entstandene Gesundheitsbeeinträchtigungen einbeziehen, sondern auch solche, die bereits zuvor eingetreten waren.

Beabsichtigt er letzteres, so hat der Versicherer den Versicherungsnehmer hierüber vor der Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung aufzuklären.
Rechtsgebiete:VVG
Vorschriften:VVG § 174,
Stichworte:Beitragsfreistellung, Risikoprüfung, erneute, Aufklärungspflicht,
Verfahrensgang:LG Osnabrück 9 O 2484/03 vom 10.12.2003

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