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JuraForum.deUrteileOLG-OLDENBURGUrteil vom 21.12.2006, Aktenzeichen: 8 U 149/06 

OLG-OLDENBURG – Aktenzeichen: 8 U 149/06

Urteil vom 21.12.2006


Leitsatz:Der formelhafte Ausschluss der Gewährleistung für Sachmängel beim Erwerb neu errichteter Gebäude ist auch in einem notariellen Individualvertrag unwirksam, wenn die Freizeichnung nicht mit dem Erwerber unter ausführlicher Belehrung über die einschneidenden Rechtsfolgen eingehend erörtert worden ist.

Ansprüche des Erwerbers aus Mängeln neu errichteter Gebäude richten sich nach Werkvertragsrecht, wenn sich aus dem Vertragsinhalt, dem Zweck, der wirtschaftlichen Bedutung und der Interessenlage die Verpflichtung des Veräußerers zur mangelfreien Errichtung des Bauwerks ergibt.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 242, BGB § 633,
Stichworte:Gewährleistungsausschluss, Belehrungspflicht,
Verfahrensgang:LG Osnabrück, 1 O 364/06 vom 23.06.2006

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