Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-OLDENBURGUrteil vom 20.03.2000, Aktenzeichen: 11 U 92/99 

OLG-OLDENBURG – Aktenzeichen: 11 U 92/99

Urteil vom 20.03.2000


Leitsatz:1. Das schutzwürdige Integritätsinteresse am Erhalt des beschädigten Fahrzeugs ist belegt durch eine Reparatur, bei der das Fahrzeug in allen wesentlichen Punkten instand gesetzt worden ist, es also keine nennenswerten Beanstandungen hinsichtlich des Reparaturergebnisses gibt.

2. Dabei ist nicht entscheidend, ob dieses Ergebnis durch Originalersatz-teile/Neuteile oder gebrauchte Ersatzteile erreicht wird.

3. Es kommt vielmehr wesentlich darauf an, ob sich der Ursprungszustand durch den Einbau von (Neu- oder gebrauchten Ersatz-) Teilen erreichen lässt, die den beschädigten Fahrzeugteilen gleichwertig sind, ohne dass deswegen von einer Teil- oder Billigreparatur gesprochen werden kann.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 823, BGB § 840, BGB § 421, BGB § 249 Satz 2,
Verfahrensgang:LG Osnabrück

Volltext

Um den Volltext vom OLG-OLDENBURG – Urteil vom 20.03.2000, Aktenzeichen: 11 U 92/99 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-OLDENBURG - 20.03.2000, 11 U 92/99" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum