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JuraForum.deUrteileOLG-OLDENBURGUrteil vom 17.01.2001, Aktenzeichen: 2 U 300/00 

OLG-OLDENBURG – Aktenzeichen: 2 U 300/00

Urteil vom 17.01.2001


Leitsatz:Kommt es zu einem Versicherungsfall in der Feuerversicherung, weil der VN im Hochsommer beim Verlassen der Wohnung für längere Zeit die Kerzen in einem seit einem halben Jahr von ihm regelmäßig genutzten Adventsgesteck aus Tannenzweigen und Tannenzapfen in einer Tonschale nicht löscht mit der Folge, daß durch herunterbrennende Kerzen Teile des Gestecks entflammt werden und aus der Tonschale auf ein in unmittelbarer Nähe stehendes Sofa springen, so handelt der VN auch in subjektiver Hinsicht grob fahrlässig im Sinn von § 61 VVG.
Rechtsgebiete:VVG
Vorschriften:VVG § 61,
Verfahrensgang:LG Oldenburg
Rechtskraft:ja

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