JuraForum.de > Urteile > OLG-OLDENBURG > Urteil vom 16.05.2001, Aktenzeichen: 2 U 80/01
| Leitsatz: | Die Nichtzahlung einer Folgeprämie führt nicht zur Leistungsfreiheit des Versicherers, wenn dieser den VN bei der Anmahnung der Prämie dahin belehrt hat, dass er für die "Überweisung" des rückständigen Betrages eine Frist von einem Monat nach "Zustellung" des (formlos übersandten) Mahnschreibens habe und kein Versicherungsschutz bestehe, wenn er im Zeitpunkt eines nach Fristablauf eingetretenen Versicherungsfalls die Prämie noch nicht vollständig "beglichen" habe. |
| Rechtsgebiete: | VVG |
| Vorschriften: | VVG § 39, |
| Rechtskraft: | ja |
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