JuraForum.de > Urteile > OLG-OLDENBURG > Urteil vom 15.12.2008, Aktenzeichen: Ss 440/08
| Leitsatz: | Die Begründung für die Unerlässlichkeit einer kurzen Freiheitsstrafe (§ 47 Abs. 1 StGB) kann umso knapper ausfallen, je deutlicher die Vorstrafen, das Vortatverhalten und eine ungünstige Prognose des Angeklagten dafür sprechen, dass eine Geldstrafe nicht mehr ausreicht. Auch bei geringem Tatunrecht - hier: bloße Selbstgefährdung durch Besitz einer minimalen Menge Heroin - verstößt eine kurze Freiheitsstrafe nicht gegen das Übermaßverbot, wenn mit weiteren erheblichen Beschaffungsdelikten des hartdrogenabhängigen und nicht therapiewilligen Angeklagten zu rechnen ist. |
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Vorschriften: | StGB § 47 Abs. 1, |
| Stichworte: | Strafzumessung, Unerlässlichkeit, Freiheitsstrafe, kurze, |
| Verfahrensgang: | LG Oldenburg, 12 Ns 80/08 vom 22.08.2008 |
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