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JuraForum.deUrteileOLG-OLDENBURGUrteil vom 15.12.2008, Aktenzeichen: Ss 440/08 

OLG-OLDENBURG – Aktenzeichen: Ss 440/08

Urteil vom 15.12.2008


Leitsatz:Die Begründung für die Unerlässlichkeit einer kurzen Freiheitsstrafe (§ 47 Abs. 1 StGB) kann umso knapper ausfallen, je deutlicher die Vorstrafen, das Vortatverhalten und eine ungünstige Prognose des Angeklagten dafür sprechen, dass eine Geldstrafe nicht mehr ausreicht.

Auch bei geringem Tatunrecht - hier: bloße Selbstgefährdung durch Besitz einer minimalen Menge Heroin - verstößt eine kurze Freiheitsstrafe nicht gegen das Übermaßverbot, wenn mit weiteren erheblichen Beschaffungsdelikten des hartdrogenabhängigen und nicht therapiewilligen Angeklagten zu rechnen ist.
Rechtsgebiete:StGB
Vorschriften:StGB § 47 Abs. 1,
Stichworte:Strafzumessung, Unerlässlichkeit, Freiheitsstrafe, kurze,
Verfahrensgang:LG Oldenburg, 12 Ns 80/08 vom 22.08.2008

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