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JuraForum.deUrteileOLG-OLDENBURGUrteil vom 11.10.2007, Aktenzeichen: 14 U 86/07 

OLG-OLDENBURG – Aktenzeichen: 14 U 86/07

Urteil vom 11.10.2007


Leitsatz:1. Kann ein auf Lebenszeit eingeräumtes Wohnungsrecht wegen Pflegebedürftigkeit des Wohnungsberechtigten nicht mehr ausgeübt werden, führt die ergänzende Vertragsauslegung nicht ohne weiteres zu einem Anspruch des Wohnungsberechtigten auf Zahlung einer monatlichen Nutzungsentschädigung.

2. Die Entstehung einer Zahlungspflicht durch Wegfall der Geschäftsgrundlage setzt voraus, dass die Vertragsparteien einen möglichen Eintritt der Pflegebedürftigkeit nicht vorhergesehen haben.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 242, BGB § 1093,
Stichworte:Wohnrecht, Vertragsauslegung, ergänzende, Geschäftsgrundlage, Wegfall,
Verfahrensgang:LG Oldenburg 13 O 465/07 vom 06.06.2007

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